Streik der spanischen Justiz: Was tun?

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veröffentlicht am 14. Juni 2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten


Am 24. Januar 2023 traten die Juristen der Justizverwaltung (ehemalige Gerichts­sekretäre) in den Streik. Der Streik dauerte zwei Monate, bis sie am 27. März 2023 eine grundsätzliche Einigung mit dem Ministerium erzielten. Die Folgen dieses Streiks: 350.000 ausgesetzte Verfahren, mehr als 400.000 anhängige Klagen, 2 Millionen ge­stoppte Zustellungen und sogar mehr als 1.000 Millionen Euro, die noch nicht an ihre rechtmäßigen Eigentümer ausgehändigt wurden und auf den Konten des Gerichts ein­gefroren sind. Das sind einige der Zahlen, die die Relevanz des Streiks verdeut­lichen.
 

 

Die Juristen der Justizverwaltung sind für die Leitung des gesamten Gerichtsbüros in Spanien zuständig. Alle rein prozessualen Verfahren und die Personalverwaltung hängen von ihnen ab. Der Richter trifft die Ent­schei­dungen über die Fälle, aber der Gerichtssekretär ist derjenige, der die Fälle verwaltet.
 
Der Streik der Juristen in der Justizverwaltung, der zu einer Gehaltserhöhung von bis zu 450 Euro pro Monat führte, hat sich auf den gesamten Sektor ausgewirkt. Die Beamten in der Justizverwaltung waren die nächsten, die ihren Arbeitsplatz verließen, um eine ihren Aufgaben entsprechende Lohnerhöhung zu fordern. Ihnen folgten Richter und Staatsanwälte, deren Gehälter seit 2009 eingefroren sind, und die ab 16. Mai zu einem unbefristeten Streik aufgerufen haben. All diese Streiks werden den Zusammenbruch der Gerichte verschärfen.
 
Künftige Folgen: Es wird Monate oder Jahre (wenn keine Verstärkungsmaßnahmen getroffen werden) dauern, bis sich die ohnehin schon langsame Justiz wieder normalisiert hat. Man muss bedenken, dass bereits vor dem Streik in einigen überlasteten Gerichten Anhörungen für 2025, 2026 und sogar 2027 angekündigt wurden. Nimmt man noch den Rückstau hinzu, der dadurch entstanden ist, dass 400.000 neue Verfahren angefangen werden müssen und neue Termine für 350.000 ausgesetzte Verfahren festgelegt werden sollen, kann man sich die Situation vorstellen.
 
Ist dieser Streik rechtmäßig? Obwohl der Streik die alte Diskussion über das Streikrecht von Beamten neu entfacht hat, da die Geschädigten die Bürger und nicht die Unternehmenseigentümer sind, vor allem, wenn man bedenkt, dass der Streik einen der drei Staatsapparate betraf, der die Rechte der Bürger am unmittel­barsten schützt, kann man sagen, dass der Streik bis zum heutigen Tag rechtmäßig ist.
 
Kann eine Entschädigung für Verzögerungen gefordert werden? Langsames Recht ist zwar kein Recht, aber die Bedingungen für die Geltendmachung einer Entschädigung für Verzögerungen sind in Spanien so streng, dass es in Handelssachen nicht möglich zu sein scheint, eine Entschädigung für Verzögerungen zu fordern (abge­sehen von der Notwendigkeit eines zusätzlichen Verfahrens).
 
Was kann ein betroffenes Unternehmen tun? Wir raten immer mit der gegnerischen Partei zu einer Einigung zu kommen, um ein langwieriges und kostspieliges Verfahren zu vermeiden, bei dem außerdem nicht bekannt ist, ob das endgültige Urteil vollstreckt werden kann. Diese Empfehlung wird in dieser Situation logischerweise noch verstärkt. In Angelegenheiten, in denen es einen legitimen Streit zwischen den Parteien gibt, kann man darüber verhandeln, die Angelegenheit einem Schiedsverfahren oder einer Mediation zu unterziehen, um rasch eine Entscheidung zu erzielen.

Es ist daher ratsam, die Präventivmechanismen zu verstärken, um unnötige Risiken zu vermeiden: Überprüfung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners, rasche Verwaltung der unbezahlten Schulden und keine Anhäufung von Schulden, die eine gerichtliche Einforderung in der Praxis unmöglich machen. Ebenso wird empfohlen, die bestehenden Verträge zu überprüfen und eine Schieds- und Mediationsklausel einzufügen. In Spanien wird tatsächlich immer mehr dazu geraten auf Schieds- und Mediationsverfahren zu wechseln, wenn man nicht jahrelang auf eine Lösung warten möchte. 
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