Aktuelles aus den Fördertöpfen

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Von Maria Ueltzen
    
Zum 01.01.2014 tritt die überarbeitete Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (kurz „Kommunalrichtlinie“) in Kraft. Für das Jahr 2014 stehen Mittel in Höhe von rund 90 Millionen Euro zur Verfügung. Zu den geförderten Maßnahmen zählen     
  • Beratungsleistungen für Kommunen, die am Beginn ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen
  • Erstellung von Klimaschutzkonzepten und –teilkonzepten
  • Umsetzung von Klimaschutzkonzepten und –teilkonzepten
      • Investive Klimaschutzmaßnahmen
                  • Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung
                  • Nachhaltige Mobilität
                  • Stilgelegte Siedlungsabfalldeponien
          
        Anträge im Zusammenhang mit Beratungsleistungen, Konzepterstellungen und investiven Maßnahmen können im Zeitraum vom 01.01.2014 bis einschließlich 30.04.2014 eingereicht werden. Eine Antragstellung für die Förderung von Klimaschutzmanagern und Anschlussvorhaben ist hingegen ganzjährig möglich.
         
        Eine uneingeschränkte Antragsberechtigung besteht insbesondere für Kommunen. Unternehmen die zu 100% in kommunaler Trägerschaft stehen, sind im Bereich investiver Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt.

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Kontakt

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Maria Ueltzen

Europäische Dipl.-Verwaltungsmanagerin (FH)

Associate Partner

+49 911 9193 3614

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