Neue Kälte-Klima-Richtlinie

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veröffentlicht am 15. Dezember 2020


 

Zum 01.12.2020 ist die neue Kälte-Klima-Richtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums in Kraft getreten. Die Förderung umfasst neben stationären Kälteerzeugern (Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme) auch Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen. Voraussetzung hierfür ist, dass darin nicht-halogenierte Kältemittel eingesetzt werden. Erweitert wurde der förderfähige Leistungsbereich sowohl im niedrigen Leistungsbereich (ab 1 kW Kälteleistung) als auch im höheren Leistungsbereich. Die Förderung erfolgt mittels direkter Zuschüsse. Anträge sind elektronisch und vor Vorhabensbeginn beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.



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