Bayerische Förderung zum Aufbau von Wasserstofftankstelleninfrastruktur

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veröffentlicht am 20. Oktober 2020


Mit einem Volumen von 50 Mio. Euro hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ein Förderprogramm zum Aufbau von Wasserstofftankstelleninfrastruktur aufgelegt. Die Förderung erfolgt mittels direkter Zuschüsse. Antragsberechtigt sind alle wirtschaftlich tätigen juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen sofern sie Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben. Für KMU werden z.T. höhere Förderintensitäten gewährt. Zielsetzung ist die Förderung von 100 Wasserstofftankstellen.


Zu den Fördergegenständen zählen:

  • öffentliche Wasserstoffbetankungsinfrastruktur für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse sowie Sonderfahrzeuge in der Logistik, diese werden mit bis zu 90 Prozent der Differenz zwischen den beihilfefähigen Kosten und dem Betriebsgewinn gefördert.
  • nicht-öffentliche Wasserstoffbetankungsinfrastruktur für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse sowie Sonderfahrzeuge in der Logistik, diese werden mit bis zu 40 Prozent der Investitionsmehrkosten gegenüber einer konventionelle Tankstelle für fossile Treibstoffe gefördert.
  • Anschaffung von wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen, Kraftomnibussen und Sonderfahrzeugen in der Logistik oder eine entsprechende Umrüstung (nur in Verbindung mit der Förderung von nichtöffentlicher Betankungsinfrastruktur), diese werden mit bis zu 40 Prozent der Investitionsmehrkosten gegenüber einem konventionell betriebenen Fahrzeug gefördert.
  • klimaneutrale Wasserstofferzeugungsanlagen als Bestandteil der Betankungsinfrastruktur, diese werden ebenfalls mit bis zu 40 Prozent der Investitionsmehrkosten gefördert (die Kosten für die Referenztechnologie werden mit 250 Euro pro kWel angesetzt).

 

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens. Dabei sind zunächst Projektskizzen beim zuständigen Projektträger Bayern Innovativ einzureichen. Bei positiver Evaluierung ist ein vollständiger Förderantrag einzureichen.

 

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