Bundeskartellamt leitet erste Missbrauchsverfahren wegen Gaspreisbremse ein

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veröffentlicht am 17. Mai 2023

 

„Der Staat stellt mit den Energiepreisbremsen riesige Finanzmittel zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Industrie zur Verfügung. Wir haben hierbei die Aufgabe, den Staat vor Ausbeutung zu schützen. Die ersten eingeleiteten Prüfverfahren betreffen eine zweistellige Zahl von Gasversorgern, die möglicherweise überhöhte Erstattungsanträge nach den Preisbremse-Gesetzen gestellt haben”.

 

Mit diesen Worten beginnt die Pressemitteilung des Bundeskartellamtes, mit der über die Einleitung der ersten Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Erstattungsanträge nach der Strom-, Gas- und Wärmebremse informiert wird. Die Energiepreisbremsen verbieten insoweit eine Gestaltung der Preissetzung, die eine missbräuchliche Ausnutzung der Regelung zur Entlastung von Letztverbrauchern darstellt. Insbesondere ist den Energieversorgungsunternehmen verboten, ihre in die Ermittlung des Erstattungsanspruchs einfließenden Arbeitspreise sachlich ungerechtfertigt zu erhöhen. Das Bundeskartellamt wird nun die als auffällig identifizierten Unternehmen systematisch und datengestützt befrage, um zu ermitteln, ob es zu Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben gekommen ist. Auch für den Strom- und Wärmesektor sind entsprechende Verfahren angekündigt.

 

Insbesondere in Zeiten volatiler Energiemärkte sind Energieversorger daher gut beraten, ihre Preiskalkulation fortlaufend zu aktualisieren und zu dokumentieren, um im Falle eines Missbrauchsverfahrens die sachliche Rechtfertigung einer Preiserhöhung darlegen zu können.

 

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