Wie krisenfest sind Preisgleitklauseln zu Zeiten von Corona

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veröffentlicht am 19. Mai 2020

 

Seit einigen Wochen sind Schulen, Hotels und Restaurants, Geschäfte, Büros, Freizeitanlagen und ganze Industrieanlagen aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen und die Bevölkerung bleibt größtenteils zu Hause. Diese Maßnahmen haben auch Auswirkungen auf die abgesetzte Wärmemenge von Fernwärmeversorgern, da dadurch die großen Abnehmer ausfallen, gleichwohl die Haushalte im Schnitt mehr heizen. Nachfolgende Analyse zeigt wie wichtig es auch in diesen Zeiten ist, dass die bestehenden Einnahmen, durch eine Preisgleitformel zwischen dem Versorger und dem Kunden gesichert sind. Letztlich sorgt diese dafür, dass auch bei stagnierenden Absatzzahlen alle Fixkosten gedeckt werden und das Ergebnis stabil bleibt.

Bei der Fernwärmepreisgestaltung ist es für den Fernwärmeversorger aus wirtschaftlicher Sicht essentiell eine rechnerisch korrekte Verteilung von Arbeits- zu Grundpreis umzusetzen. Sofern dies gewährleistet ist, decken nämlich die Einnahmen aus dem Grundpreis die verbrauchsunabhängigen Kosten, während die verbrauchsabhängigen Kosten durch die Einnahmen aus dem Arbeitspreis gedeckt werden. Wird allerdings zum Beispiel von der rechnerischen Kostenverteilung in Richtung eines höheren Arbeitspreises abgewichen, muss nun ein Teil der Fixkosten durch die Einnahmen aus dem Arbeitspreis gedeckt werden.
Wenn der Wärmeabsatz geringer ist als üblich (z. B. in warmen Wintern) steigt das Risiko von überproportionalen Mindereinnahmen bis hin zu Verlusten in der Fernwärmesparte. Dieses Risiko entsteht nun auch in dem jetzt eingetreten Sonderfall der Corona-Pandemie, da einige der wichtigen Wärmeabnehmer wegfallen.


Basierend auf den verfügbaren Heizgradtagen der letzten Jahre und der üblichen Wärmeabnahme durch Industrie- und Gewerbekunden kann der Minderverbrauch durch den sogenannten Lock-down seit März im laufenden Jahr um ca. 18 Prozent liegen. Abhängig von der Dauer der Krise kann dieser Minderverbrauch entsprechend noch weiter steigen.

Welche konkreten Auswirkungen dies auf die Erlöse der Fernwärmeversorger haben kann, wird in nachfolgender Analyse in zwei Fällen betrachtet:

Fall 1: Rechnerisch richtige Verteilung von Arbeits- und Grundpreis

In unserem Beispiel „Fall 1” wurde eine rechnerische Verteilung von fixen zu variablen Kosten von 40 Prozent zu 60 Prozent umgesetzt. Das heißt, dass 40 Prozent der Kosten im Unternehmen unabhängig davon anfallen, wie viel Wärmemenge verkauft wird. Diese 40 Prozent der Kosten müssen somit jederzeit durch den Grundpreis erwirtschaftet werden.

Fall 2: Abweichende Verteilung von Arbeits- zu Grundpreis: zu geringer Grundpreis

Bei „Fall 2” wird die vorliegende Kostenverteilung von 40/60 nicht im Grundpreis-/ Arbeitspreisverhältnis umgesetzt, sondern nur 20 Prozent der Gesamtkosten durch den Grundpreis gedeckt, der Rest durch die Einnahmen des Arbeitspreises.

Welche Auswirkungen kann eine reduzierte Abnahmemenge auf die Kostendeckung des Fernwärmeversorgers haben?

In der nachfolgenden Abbildung 1 sind die Erlöse und die gesamten Kosten aus dem Verkauf von Wärme eines Fernwärmeversorgers dargestellt. Wobei einmal die rechnerisch richtige Verteilung von Fall 1 angenommen wurde und einmal die oben beschriebene abweichende Verteilung von Fall 2. Wird die geplante Wärmeabsatzmenge erreicht, so erwirtschaftet das Fernwärmeversorgungsunternehmen sowohl in Fall 1 als auch in Fall 2 gleich hohe Erlöse zur Deckung der Gesamtkosten. Weicht die Wärmeabsatzmenge jedoch mehr als 20 Prozent von der geplanten Wärmeabsatzmenge ab, kann das Fernwärmeversorgungsunternehmen in Fall 2 die Gesamtkosten durch die Erlöse nicht mehr decken. In Fall 1 hingegen passen sich die Erlöse durch die richtige Wahl des Arbeits-/Grundpreisverhältnisse zu den tatsächlichen Kosten an die geringere Wärmeabsatzmenge an.

 

Abbildung 1: Gegenüberstellung der gesamten zu deckenden Kosten zu den Erlösen in beiden Fällen

 

Abbildung 1: Gegenüberstellung der gesamten zu deckenden Kosten zu den Erlösen in beiden Fällen

 

Fazit

Die Analyse zeigt, dass Fernwärmeversorger sich in jedem Fall dazu entscheiden sollten nach einer kostenbasierten Berechnung das sich daraus ergebende rechnerische Verhältnis von variablen zu fixen Kosten entsprechend im Arbeitspreis- zum Grundpreisverhältnis umzusetzen. Nur so kann die Deckung der Gesamtkosten kontinuierlich gewährleistet werden. Dabei muss nicht nur der festgelegte Preis die Kosten decken, sondern auch die Preisgleitformel zu dem tatsächlichen Verhältnis von variablen zu fixen Kosten passen.


Auf dieser Basis können alle witterungs- und krisenbedingten Absatzveränderung durch eine Anpassung der Brennstoffbeschaffung ausgeglichen werden. Diese Vorgehensweise sichert ein stabilen Ergebnisbeitrag der Fernwärmesparte.

 

 

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