Die 7 goldenen Regeln der Selbstanzeige

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​​Personen, die unversteuerte Gelder in Steueroasen angelegt haben, ist grundsätzlich zu raten, die vermeintliche Steuerhinterziehung über eine Selbstanzeige aufzudecken. Zeigt sich eine Person, die Steuern hinterzogen hat, selbst an, besteht die Möglichkeit, straffrei auszugehen. Auch eine unwirksame Selbstanzeige kann sich im Rahmen eines möglichen Steuerstrafverfahrens noch strafmildernd auswirken. Dabei ist allerdings vor überstürztem Handeln dringend abzuraten. Eine Selbstanzeige ist ein komplexer Prozess. Wer dabei Fehler macht, kann trotzdem strafrechtlich belangt werden und muss mit empfindlichen Steuernachzahlungen rechnen.
 
Bei einer Selbstanzeige sind folgende wichtige Ratschläge zu beachten:
  1.  Schnell handeln: Ist die Straftat schon entdeckt, bleibt die Selbstanzeige unwirksam.
  2.  Nichts verbergen: Umfasst eine Selbstanzeige nicht alle hinterzogenen Gelder, kann dies deren Wirksamkeit gefährden.
  3.  Liquidität sicherstellen: Die nachzuentrichtende Steuer muss sofort bezahlt werden können. Der Betrag kann erheblich sein.
  4.  Beraten lassen: Auf jeden Fall einen erfahrenen Berater hinzuziehen. Die Tücke steckt im Detail. Hier ist strafrechtliches und steuerrechtliches Wissen gefordert.
  5.  Steuerberater nicht einbeziehen: Niemals den eigenen Steuerberater einweihen. Sollte keine Selbstanzeige abgegeben werden können, ist sein Wissen schädlich. Er kann zukünftig laufende Steuererklärungen ohne die Berücksichtigung der ausländischen Quellen nicht mehr erstellen, ohne sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig zu machen.
  6.  Status beachten: Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte haben bei einer Selbstanzeige mit einem disziplinarrechtlichen oder berufsrechtlichen Verfahren zu rechnen.
  7.  Verbundene Straftatbestände prüfen: Sorgsam abwägen, wenn andere Delikte wie Korruption, Geldwäsche und ähnliches mit der Steuerhinterziehung verbunden sind. Die Finanzbehörden sind verpflichtet, ihre Kenntnisse weiterzuleiten.
 
zuletzt aktualisiert am 19.04.2013

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Ulrike Grube

Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Rechtsanwältin

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