Schweiz: Vorteile der neuen Patentbox und des F&E-Abzugs

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 24. Februar 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten
 
Die zu Beginn dieses Jahres in Kraft getretene Steuerreform (STAF) ist nicht nur für Grosskonzerne vorteilhaft. Insbesondere für innovative KMU bietet sie neue Chancen und Möglichkeiten. Ein Kernelement der Reform ist die Patentbox, die es erlaubt, dass Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Schutzrechten ermässigt besteuert werden. Auch ein steuerlicher Sonderabzug für qualifizierende F&E-Aufwendungen wurde eingeführt.
  

 

Grundidee der Schweizer Patentbox

Mit der Patentbox sollen steuerliche Anreize für Investitionen in Forschung und Entwicklung geschaffen werden, indem Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten tiefer besteuert werden. Um eine Box handelt es sich insoweit, als solche Gewinne von den restlichen Gewinnen eines Unternehmens getrennt und einer fiktiven „Box“ zugewiesen werden, die unabhängig von den weiteren Gewinnen betrachtet und besteuert werden.
 

Welche Unternehmen können von der Patentbox profitieren?

Sämtliche Unternehmen, die in der Schweiz Forschung und Entwicklung betreiben und über Patente oder vergleichbare Rechte verfügen und/oder solche generieren, können die Anwendung der Patentbox beantragen. Dabei ist es unerheblich, ob das Unternehmen rechtlicher Eigentümer des Patents ist. Entscheidend ist vielmehr, ob das Unternehmen die Kosten der patentierten oder patentierbaren Innovation getragen hat (wirtschaftliches Eigentum).
 

Wie hoch ist die Steuerermässigung bei der Patentbox?

Die Ermässigung besteht nur auf kantonaler Ebene. Die Kantone haben einen grossen Spielraum und gewähren teilweise eine massive Reduktion der steuerlichen Bemessungsgrundlage um bis zu 90 Prozent (z.B. die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Land, Schaffhausen, Schwyz, Zug oder Zürich).
 
Allerdings unterliegt nur derjenige Teil des Patentbox-Gewinnes der ermässigten Besteuerung, der auch die Substanzerfordernisse in der Schweiz erfüllt, d.h. je grösser der Anteil der Inlandforschung bzw. Auftragsfertigung im Inland zu den gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten, umso grösser die Steuerermässigung (Nexus-Quotient gemäss OECD-Standard).
 

Was ist sonst noch zu beachten?

Jedes Unternehmen kann grundsätzlich frei entscheiden, wann und mit welchen Patenten es in die Patentbox eintreten will. Folgende Aspekte sind in diesem Zusammenhang allerdings zu beachten:

  • Die Anwendung der Patentbox ist bei den Steuerbehörden explizit zu beantragen.
  • Ein Eintritt in die Patentbox bedingt grundsätzlich, dass über die bisherigen steuerlich berück­sichtigten F&E Aufwendungen auf qualifizierenden Patenten und vergleichbaren Rechten abgerechnet wird.
  • Dokumentation: Beim Eintritt in die Patentbox bzw. zum Nachweis des Anspruchs auf eine ermässigte Besteuerung hat die steuerpflichtige Person den F&E-Aufwand und den dazugehörigen Reingewinn zu dokumentieren.


Erhöhter Abzug für F&E-Aufwendungen als Alternative zur Patentbox?

Nebst der steuerlich begünstigten Behandlung von Patenten und vergleichbaren Rechten gewähren die meisten Kantone auf Antrag auch einen Sonderabzug auf qualifizierenden F&E-Aufwendungen, der um höchstens 50 Prozent über den geschäftsmässig begründeten F&E-Aufwand hinausgeht. Dabei qualifiziert der Personalaufwand für Forschung und Entwicklung (erhöht um einen pauschalen Zuschlag von 35 Prozent) sowie 80 Prozent des Aufwandes für durch Dritte in Rechnung gestellte Forschungs- und Entwicklungskosten für diesen Sonderabzug.
 

Fazit

Es zeigt sich bereits heute, dass die neue Patentbox ein attraktives Steuerplanungsinstrument sein kann. Insbesondere für innovative KMU mit profitablen Produkten oder Produktgruppen bietet sich ein erhebliches Steuersparpotential. Sowohl die Patentbox-Steuerermässigung wie auch der F&E-Sonderabzug werden nicht automatisch gewährt, sondern müssen bei den Steuerbehörden beantragt werden. Aufgrund von Eintritts­kosten und einem gewissen Dokumentationsaufwand ist es insbesondere bei der Patentbox unerlässlich, vorgängig eine sorgfältige Kosten-/Nutzenanalyse vorzunehmen.

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu