Ermäßigte Körperschaftsteuer jetzt auch für erweiterten Unternehmerkreis zugänglich

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Seit dem 29. Januar dieses Jahres gelten gelockerte Anforderungen für die Einstufung als sog. „High & New Technology Enterprise” (HNTE). HNTE-Unternehmen sind Unternehmen, die aufgrund der Erfüllung bestimmter Kriterien von der chinesischen Regierung als förderungswürdig für die Entwicklung der chinesischen Wirtschaft eingestuft sind. Vorteil der Anerkennung als HNTE-Unternehmen aus Unternehmenssicht ist eine Reduzierung des Körperschaftssteuersatzes von 25% auf 15%.

Hinsichtlich der Anforderungen an den HNTE-Status wurden einige der bisherigen Anforderungen gelockert. So wurde der Kreis geförderter Industriebereiche erweitert und auch die bisher vorgeschriebene Quote an Mitarbeitern mit einem Universitätsabschluss wurde aufgehoben. Erforderlich ist nunmehr lediglich, dass 10% der Belegschaft im Bereich R&D beschäftigt sind. Für Gesellschaften, die im Jahr weniger als RMB 50 Millionen Umsatz erwirtschaften, wurde zudem das erforderliche Verhältnis von R&D-Investitionen zu Umsatz auf 5% gesenkt. Unverändert bestehen geblieben ist das Erfordernis, dass der jährliche Umsatz aus dem Verkauf der HNTE-Produkte mindestens 60% des jährlichen Gesamtumsatzes betragen muss. Neu eingeführt wurde die Anforderung, dass Unternehmen für den HNTE-Status im vorangegangenen Jahr keine relevanten Qualitätsprobleme, Umweltschädigungen oder sonstigen Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften aufgewiesen haben dürfen. Ferner wurde darüber hinaus die Voraussetzung hinsichtlich der Inhaberschaft bestimmter IP-Rechte konkretisiert. So ist nunmehr geregelt, dass die Inhaberschaft von Dritten gewährter Lizenzen an IP-Rechten nicht ausreichend ist.

Auch wenn die Anforderungen für die Beantragung des HNTE-Status insgesamt deutlich gesenkt wurden, ist damit zu rechnen, dass die jährlichen Prüfungen der Erfüllung der HNTE-Voraussetzung durch die Steuerbehörden verstärkt werden. Eine Ausweitung der Förderung von High Tech Industrien ist beabsichtigt, nicht indes eine Verteilung von Steuererleichterungen nach dem Gießkannenprinzip. 

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