Chinas neue Regelung zum Verrechnungspreis ist unterwegs!

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Am 17. September 2015 hat die chinesische Steuerverwaltung („SAT”) die  neu entworfene Regelung zum Verrechnungspreis („VP”) für öffentliche Stellungnahmen erlassen. Die neue VP-Regelung bezieht sich auf das Feedback der SAT zu den Aktionsplänen zur Base Erosion and Profit Shifting („BEPS”) von der OECD, die die meisten Ergebnisse von BEPS und einige chinesische spezifische VP-Ansichten innerhalb von multinationalen Konzernen enthalten.

 

Die Hauptänderungen des Entwurfs können wie folgt zusammengefasst werden:
  • Festlegung neuer Anforderungen an die VP-Dokumentation, die aus folgenden Teilen bestehen sollte: Stammdatei, Lokale Datei, Sonderdatei und länderspezifischer Report;
  • Betonung der bisherigen Rechtsauffassung der SAT zur Behandlung von immateriellem Vermögen und konzerninternen Dienstleistungen einschließlich der Berücksichtigung des spezifischen Standortvorteil Chinas;
  • Einführung neuer VP-Methoden: Die „Wertbeitrag-Zuordnungsmethode” für die Bewertung immateriellen Vermögens und die „Vermögen-Bewertungsmethode” für Anteilsbewertung;
  • Anforderung an Folgeanpassungen sind in der Buchhaltung vorzunehmen. Dies bedeutet u.a., dass die entsprechenden von der Steuerbehörde ermittelten verdeckten Gewinnausschüttungen aufgrund falscher Verrechnungspreise von den ausländisch verbundenen Parteien zurückgezahlt werden müssen. Werden sie nicht innerhalb von der vorgeschriebenen Frist zurückgezahlt, sind die Anpassungen als Gewinnausschüttung an die Gesellschafter anzusehen und die entsprechenden Quellensteuern zu erheben;
  • Klarstellung, dass die VP-Anpassungen nicht auf die Körperschaftsteuer beschränkt sind und dass der Steuerzahler gleichzeitig verpflichtet ist, andere Steuerformen zu zahlen, soweit sich solche durch die VP Anpassungen ergeben;
  • Bereitstellung mehrerer Leitlinien zur Beurteilung von ausländisch kontrollierten chinesischen Unternehmen, einschließlich der Bewertungskriterien für „zurechenbare Gewinne” und der Behandlung von Steuerbefreiung für „unausgeschüttete Gewinne mit vernünftigen Geschäftsanforderungen”.

Rödl & Partner hat Anmerkungen zu dem Entwurf der VP-Verordnung an die SAT vorgelegt, die im Wesentlichen folgendes beinhaltet:
  • Erleichterung der Informationspflicht der lokalen Datei bezüglich den zuletzt geprüften Abschlüssen von allen verbundenen Parteien in der gesamten Wertschöpfungskette, in der sich das chinesische Unternehmen beteiligt. Begrenzung dieser Informationsoffenlegung auf den länderspezifischen Bericht, wie er von der OECD empfohlen wird und nur von großen multinationalen Konzernen erfüllt werden muss;
  • Klärung, ob die Erstellung der Sonderdatei für konzerninterne Servicegebühren eine bestimmte Volumenschwelle hat;
  • Beschränkung der Verwendung von „Geheimdatenbank” in einer VP-Prüfung, wenn Steuerzahler nicht kooperieren;
  • Klarstellung, ob die „Folgeanpassungen in der Buchhaltung” auch für „Selbst-VP-Anpassungen” gelten, und wie die Devisenkontrollen in solchen Fällen zu handhaben sind;
  • Auch muss geklärt werden, ob beispielsweise Zölle zurückerstattet werden können, wenn eine Überzahlung von Zöllen durch eine entsprechende VP-Anpassungen entsteht; und
  • Vereinheitlichen der Aktivitäten, die zum IP-Beitrag führen und mit den OECD-Leitlinien übereinstimmen, um eine mögliche Doppelbesteuerung zu vermeiden. Tätigkeiten wie vertraglich festgelegte F&E, Sammeln von Marktinformationen, Inbetriebnahme von Massenproduktionen oder allgemeine Qualitätskontrollen sollten eher als Routinefunktionen für Ausgleichszahlung herangezogen werden, statt als Beitrag zur Restgewinnverteilung.


Unser Standpunkt

Die neue VP-Regelung wird voraussichtlich bis zum Ende dieses Jahres abgeschlossen sein und ab dem 1. Januar 2016 in Kraft treten. Mit Umsetzung der neuen VP-Verordnung werden die Steuerpflichtigen in China einer strengeren Kontrolle der Steuerbehörde unterzogen werden. Zudem wird die VP-Einhaltungsbelastung deutlich erhöht da viele Informationen seitens der Steuerpflichten Unternehmen offengelegt werden müssen. Wir werden Sie in Bezug auf die Änderungen der abgeschlossenen VP-Regelung auf dem Laufenden halten. Zwischenzeitlich können sich multinationale Konzerne Gedanken darüber machen, wie sie auf Chinas neue VP-Anforderungen reagieren sollten und welche Auswirkungen die weltweite Umsetzung des BEPS-Programms auf ihre eigene Muttergesellschaft haben wird.​

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