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veröffentlicht am 19. April 2017
Im Zuge der Globalisierung besteht ein zunehmender Wunsch nach Internationalisierung. In der M&A-Branche werden damit grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen immer interessanter. Jedoch erschweren manche rechtliche Hindernisse und komplexe Regularien cross-border M&A-Tätigkeiten. Um das Problem aus dem Weg zu räumen, hat die EU die Societas Europaea (SE) eingeführt, die M&A-Transaktionen innerhalb Europa beleben soll.
Die Societas Europaea verkörpert eine Europäische AG und stellt eine europaweite einheitliche Rechtsform für grenzüberschreitende Aktiengesellschaften in der EU und im europäischen Wirtschaftsraum dar. Die SE zielt darauf ab, Hindernisse bei grenzüberschreitenden Unternehmenstätigkeiten auf europäischer Ebene zu überwinden. Daraus resultiert ein vereinfachtes Verfahren für die Durchführung von cross-border M&A-Transaktionen.
Allianz, BASF, Porsche und Fresenius gehören zu den bekannten Beispielen, die sich bereits für die Wahl der SE als Rechtsform entschieden haben. Zuletzt hat das Tochterunternehmen Helios der Fresenius SE eine der größten M&A-Deals unterzeichnet. Dabei hat die Fresenius Tochter 100 Prozent der Anteile des größten spanischen Klinikbetreibers Quironsalud für 5,76 Mrd. Euro übernommen. Dem Gründer des spanischen Krankenhauses Victor Madera wurden 6.108.176 Aktien im Wert von 400 Mio. Euro angeboten. Der verbleibende Teil des Kaufpreises wird durch Fremdkapitalinstrumente finanziert. Auch Spaniens größter Pizza-Anbieter Telepizza SE hat Verhandlungen aufgenommen, um den schweizerischen Konkurrenten Pizza Blitz zu übernehmen. Telepizza ist in über 15 Ländern aktiv tätig und verschafft sich durch den Deal den Zutritt in den Schweizer Markt.
Die Wahl der SE als Rechtsform kann für große sowie für mittelständische Unternehmen von Vorteil und erheblicher Bedeutung sein. Beabsichtigen 2 Unternehmen aus unterschiedlichen Mitgliedsstaaten einen cross-border M&A Deal, eignet sich hierfür die Errichtung einer SE. Das kann bspw. über eine Verschmelzung durch Neugründung erfolgen. Die Gründung der SE hat den Vorteil, dass die Fusionspartner durch Vollfusion aufgelöst und die Aktionärskreise vollständig in einer Gesellschaft zusammengeführt werden. Damit sparen sich die Fusionspartner die Durchführung eines Anteilstausches und die aufwendige Neugründung ausländischer Tochtergesellschaften. Mit einer SE wird auch somit die gleichberechtigte Behandlung beider Fusions- oder Akquisitionspartner gewährleistet („mergers of equals”).
Die gleichberechtigte Behandlung wird auch durch die neutrale Rechtsform der SE und durch flexible Sitzwahlmöglichkeiten gefördert. Durch die SE kann das Verfahren schneller als eine sonstige M&A-Transaktion durchgeführt werden, wodurch kostengünstigere Prozesse und verringerter Verwaltungsaufwand ermöglicht werden. Auch bei M&A-Transaktionen, die zeitkritisch sind (z.B. Distressed M&A) ist die SE lohnenswert und hilfreich, da die Rechtsgrundlage der SE viele Erleichterungen bietet. Somit kann schnell und effizient gearbeitet werden. Weiterhin führt die internationale Anerkennung der SE zu mehr Transparenz und dadurch zu mehr Vertrauen.
Zusammenfassend stellt die SE eine spannende Option für grenzüberschreitende Unternehmensakquisitionen dar. Unternehmen dabei zu begleiten, passt perfekt zum ganzheitlichen Ansatz von Rödl & Partner und ist besonders für die Branchen sehr interessant, in denen hoher Konsolidierungs- bzw. Expansionsdruck herrscht. Es handelt sich also um ein interessantes und lohnendes Geschäftsfeld.
Björn Stübiger
Diplom-Betriebswirt (BA)
Partner
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