Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren der SE: Chancen kennen, Risiken abwägen

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veröffentlicht am 13. Januar 2021 | Quelle: Der Betrieb, Nr. 38

Für die Wahl der Rechtsform einer Societas Europaea (SE) spricht der gegenüber nationalen Rechtsformen bestehende große Vorteil, die Arbeitnehmerbeteiligung im Wesentlichen frei ausgestalten zu können.

  

Eine mit einzelnen Arbeitnehmervertretern (dem besonderen Verhandlungsgremium) individuell ausgehandelte Beteiligungsvereinbarung bietet die Möglichkeit, ein den jeweiligen Unternehmensbedürfnissen angepasstes Beteiligungskonzept für die Arbeitnehmer zu entwickeln. Mit den Vorteilen und Chancen einer solchen individuellen Ausgestaltung geht aufgrund der hohen Komplexität des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens jedoch auch eine gewisse Fehleranfälligkeit einher.


Der Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Oliver Schmitt und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Christoph Kurzböck bietet einen Überblick über das Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren – beginnend bei der ordnungsgemäßen Bildung des besonderen Verhandlungsgremiums und dem konkreten Ablauf der Beteiligungsverhandlungen bis hin zu möglichen Inhalten der finalen Beteiligungsvereinbarung. Zudem gibt er wertvolle Praxisempfehlungen an die Hand.


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Erschienen bei www.der-betrieb.de

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