Mexiko: Die Erneuerung der REPSE-Registrierung

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 17. Juni 2024 | Lesedauer ca. 2 Minuten

  

Seit Mai 2021 müssen mexikanische Unternehmen Insourcing- und Outsourcing-Aktivitäten dem vom Ministerium für Arbeit und Soziales (Secretaría de Trabajo y Previsión Social) („STPS“) melden, wie bereits in einem bestehenden Artikel berichtet wird. Nun läuft die erste Meldeperiode für vorgenannte Registrierungen ab. Die Pflicht trifft jeden Arbeitgeber, ob natürliche oder juristische Person, der mit seinem Personal spezialisierte Dienstleistungen oder spezialisierte Arbeiten für einen Dritten ausführt. Diese dürfen nicht zum Kerngeschäft des Dritten gehören. Die Eintragung erfolgt in ein speziell hierfür vorgesehenes Register (Registro de Prestadoras de Servicios Especializados u Obras Especializadas) („REPSE“) der STPS. 

  

  

 

   

Die Erstanmeldung der REPSE-Registrierung ist laut Bundesarbeitsgesetz für drei Jahre gültig und muss nach Fristablauf zwingend erneuert werden.

Pünktlich zum Ablauf der ersten Meldeperiode wurden nunmehr die Regeln zur Erneuerung der REPSE-Registrierung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
  • ​Die Erneuerung muss auf der REPSE-Website unter Angabe der bei der ursprünglichen Registrierung vergebenen Registrierungsnummer beantragt werden
  • Die laut der Registrierung erbrachten Dienstleistungen müssen mit den vom Unternehmen bei der Steuerbehörde angegebenen Aktivitäten übereinstimmenden und sich aus der Steuerbescheinigung (Constancia de Situación Fiscal) ergeben
  • Unterbleibt die Erneuerung, hat dies nicht nur die Löschung der Eintragung zur Folge, sondern kann auch arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Sanktionen auslösen, sofern die Dienstleistungen weiterhin erbracht werden
  • Das STPS hat 20 Werktage Zeit, den entsprechenden Verlängerungsantrag zu bearbeiten
  • Nach erfolgreichen Verlängerungen müssen alle Kunden, für die die Dienstleistungen oder spezialisierten Arbeiten erbracht werden, informiert und dass ihnen das neue Register übermittelt werden
  • Die Erneuerung der Registrierung muss innerhalb von drei Monaten vor Ablauf des Enddatums der Registrierung im Sinne des folgenden Kalenders erfolgen:

​ ​Jahr der Erst­registrierung​​­
​​Monat der Erst­registrierung
​ ​Erneuerungsantrag ​zu stellen​​
 
​2021
​Juni

Juli

August

September

Oktober

November

Dezember
​Von März bis Mai 2024

Von April bis Juni 2024

Von Mai bis Juli 2024

Von Juni bis August 2024

Von Juli bis September 2024

Von August bis Oktober 2024

Von September bis November 2024
​2022
​Januar

Februar

März

April

Mai

Juni

Juli

August

September

Oktober

November

Dezember
​Von Oktober bis Dezember 2024

Von November 2024 bis Januar 2025

Von Dezember 2024 bis Februar 2025

Von Januar bis März 2025

Von Februar bis April 2025

Von März bis Mai 2025

Von April bis Juni 2025

Von Mai bis Juli 2025

Von Juni bis August 2025

Von Juli bis September 2025

Von August bis Oktober 2025

Von September bis November 2025​
2023
Januar

Februar

März

April

Mai

Juni

Juli

August

September

Oktober

November

Dezember
Von Oktober bis Dezember 2025

Von November 2025 bis Januar 2026

Von Dezember 2025 bis Februar 2026

Von Januar bis März 2026

Von Februar bis April 2026

Von März bis Mai 2026

Von April bis Juni 2026

Von Mai bis Juli 2026

Von Juni bis August 2026

Von Juli bis September 2026

Von August bis Oktober 2026

Von September bis November 2026​

In Anbetracht der strengen Vorschriften und Fristen, die das mexikanische Bundesarbeitsgesetz für die Registrierung von Insourcing- und Outsourcing-Aktivitäten vorschreibt, sollten alle Anbieter spezialisierter Dienstleistungen ihre Registrierung unbedingt rechtzeitig erneuern.

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