Malaysia: Special Voluntary Disclosure Program 2.0

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 19. Juni 2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten

  

Bei der Vorlage des überarbeiteten Haushaltsplans 2023 wurde angekündigt, dass das Special Voluntary Disclosure Program (SVDP) wieder eingeführt wird, um Steuer­zahlern, die ihre Steuern nicht oder zu wenig gezahlt haben, einen Anreiz zu bieten. Das SVDP 2.0, das vom 6. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2024 läuft, ermöglicht es sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen mit nicht oder zu wenig gezahlten Steuern, eine freiwillige Offenlegung vorzunehmen, ohne dass Strafen verhängt werden, d.h. 0 Prozent Strafe und 0 Prozent Aufschlag. Das SVDP 2.0 gilt sowohl für direkte als auch für indirekte Steuern.

 

  

   

  

Was fällt unter das SVDP? 

  • Neue Steuerzahler (unabhängig davon, ob die Person eine Steueridentifikationsnummer („TIN”) hat und zum ersten Mal Einkommen meldet; 
  • bestehende Steuerzahler, die den malaysischen Steuerbehörden Einkommen gemeldet haben, aber zu wenig oder gar kein Einkommen deklariert haben; 
  • nicht gemeldete Veräußerung von Vermögenswerten, d. h. von Immobilien und Anteilen an Immobilien­gesellschaften; 
  • ausgefertigte Urkunden, die nach Ablauf der Stempelfrist nicht ordnungsgemäß abgestempelt wurden; 
  • Verrechnungspreisanpassungen, die dem Zuschlag gemäß Abschnitt 140A(3C) des malaysischen Einkommensteuergesetzes unterliegen.

ABGEDECKTE STEUERN

1. Direkte Steuern: 
  • Körperschaftssteuer
  • Persönliche Einkommenssteuer
  • Steuer auf Immobiliengewinne ("RPGT")
  • Stempelabgabe
  • Verrechnungspreise 
 
Abgedeckte Veranlagungsjahre ("YA") 
  • Neue Steuerpflichtige – YA 2022 und früher 
  • Bestehende Steuerpflichtige – YA 2021 und früher 
  • RPGT – im YA 2022 und davor veräußerte Vermögenswerte 
  • Stempelsteuer – Vereinbarungen, die am oder vor dem 1. Mai 2023 abgeschlossen werden
 
2. Indirekte Steuern:
  • Verkaufssteuer
  • Dienstleistungssteuer
  • GST
  • Tourismussteuer
 
Abgedeckter Zeitraum
Indirekte Steuern zahlbar bis zum 28. Februar 2023
 

ZAHLUNG AUSSTEHENDER STEUERN UNTER SVDP 2.0

Die Steuerzahlungen im Rahmen von SVDP 2.0 müssen beglichen werden:
  • Innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung des Bescheids durch die malaysischen Steuerbehörden (in einer Summe); oder 
  • in Raten, Antragstellung über das MyTax Portal mittels des SVDP 2.0 Ratenzahlungsantragsformulars: 1. Ratenzahlungen bis zum 31. Mai 2024 – keine Belege erforderlich; 2. Ratenzahlungen über den 31. Mai 2024 hinaus – Belege erforderlich, d.h. 3-Monats-Bankauszug, Cashflow-Analyse für die nächsten 12 Monate einschließlich des aktuellen Monats; und aktuellen Angaben zum Eigentum. 
 
Werden die Steuerzahlungen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist beglichen, wird eine Steuererhöhung auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen auferlegt. Wird die ausstehende Steuer nicht beglichen, können rechtliche Schritte gegen den Steuerzahler eingeleitet werden, und es kann in Zukunft zu einer Prüfung/Untersuchung kommen. 
 

VORTEILE VON SVDP 2.0

  • Die freiwillige Offenlegung wird vom IRB in gutem Glauben akzeptiert. Die Anträge auf freiwillige Offenlegung werden innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Einreichung abgeschlossen; 
  • die für die freiwillige Offenlegung erforderliche Dokumentation ist weit weniger aufwendig als bei einer Steuerprüfung; 
  • unter bestimmten Voraussetzungen kann die freiwillige Offenlegung das Risiko einer künftigen Steuer­prüfung verringern; 
  • keine Strafen und Zuschläge für die freiwillige Offenlegung.
Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu