Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete

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​Der zweite Aufruf des Sonderprogramms für Gewerbe- und Industriegebiete bietet eine weitere Möglichkeit, um leistungsfähige Breitbandinfrastrukturen unter der Zuhilfenahme von Fördermitteln zu realisieren. Die Förderung eines Gewerbegebietes ist dann möglich, wenn bei mindestens 3 ortsansässigen Unternehmen ein entsprechender Bedarf nachgewiesen werden kann. Versorgungsunternehmen und Telekommunikationsunternehmen sollten hierzu frühzeitig die Gebietskörperschaft hinsichtlich einer Antragstellung sensibilisieren.

 

Als Teil des Bundesförderprogramms Breitband des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) wurde am 16. Januar 2017 das Sonderprogramm für Gewerbe- und Industriegebiete sowie Häfen auf den Weg gebracht. Mit dem Sonderprogramm wird das Ziel verfolgt, zukunfts- und hochleistungsfähige Breitbandnetze zu Unternehmen zu bringen, die unter den normalen Marktbedingungen keinen Breitbandzugang erhalten haben.


Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise und Zweckverbände, die im Zuge der Antragstellung eine Förderung von maximal einer Million Euro pro Gewerbe- und Industriegebiet bzw. Hafen beantragen können. Ein Gewerbe-/Industriegebiet und Hafen definiert sich hierbei nach Bebauungsplan. Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 Euro.

 

Im Zuge der Novellierung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland” wurde auch das Sonderprogramm angepasst und am 15. November 2018 der zweite Sonderaufruf gestartet, der den vorherigen ersetzt.


Im aktualisierten Sonderprogramm entfällt die Regelung zum Baukostenzuschuss (auch rückwirkend). Gemeint ist hier eine ursprüngliche Regelung, die beinhaltet, dass mindestens 80 Prozent der in dem geförderten Gebiet ansässigen Grundstückseigentümer an den Kosten des Netzausbaus (je 2.000 Euro) zu beteiligen sind. Ebenfalls entfällt zukünftig (und rückwirkend) die Verpflichtung, öffentliche Flächen des Gewerbegebietes mit kostenfreiem WLAN für private Endkunden zu versorgen.

 

 

Die Aufgreifschwelle wurde im Zuge der Novellierung auf eine Bestandsversorgung von 30 Mbit/s für die Unternehmensleitung und jeden internetverbunden Arbeitsplatz (darin eingeschlossen sind auch Betriebsmittel) je Unternehmen abgeändert. Die Förderfähigkeit des Gewerbegebietes ist dann erreicht, wenn bei mindestens 3 der ortsansässigen Gewerbebetriebe von einem entsprechenden Bedarf auszugehen ist. Die Berechnung der Aufgreifschwelle sowie die hieraus abzuleitende Förderfähigkeit soll nachfolgend anhand eines vereinfachten Beispiels verdeutlicht werden.


 

Es wird beispielhaft ein Gewerbe- und Industriegebiet gemäß Bebauungsplan mit insgesamt 10 Unternehmen unterstellt, wobei der Ausbau in der Vergangenheit mit VDSL/Vectoring erfolgt ist, sodass die maximale Ist-Versorgung bei den betrachteten Unternehmen bei 100 Mbit/s liegt:

 

 

Unternehmen

​Anzahl Internet

verbundene Arbeitsplätze

​spezifische Aufgreifschwelle

Aufgreifschwelle Internet

verbundene Arbeitsplätze

Aufgreifschwelle Unternehmens-

leitung

​Breitband-

bedarf Unternehmen

​Ist-Versorgung Unternehmen
​1​1​30 Mbit/s​30 Mbit/s​​30 Mbit/s​60 Mbit/s​100 Mbit/s
​2​3​30 Mbit/s​90 Mbit/s​​30 Mbit/s​120 Mbit/s​100 Mbit/s
​3​2​30 Mbit/s​60 Mbit/s​​30 Mbit/s​​90 Mbit/s​100 Mbit/s
​4​10​30 Mbit/s​300 Mbit/s​​30 Mbit/s​330 Mbit/s​100 Mbit/s
​5​2​30 Mbit/s​60 Mbit/s​​30 Mbit/s​90 Mbit/s​100 Mbit/s
​6​3​30 Mbit/s​90 Mbit/s​​30 Mbit/s​120 Mbit/s​100 Mbit/s
​7​1​30 Mbit/s​30 Mbit/s​​30 Mbit/s​​60 Mbit/s​100 Mbit/s
​8​2​30 Mbit/s​60 Mbit/s​​30 Mbit/s​90 Mbit/s​100 Mbit/s
​9​1​30 Mbit/s​30 Mbit/s​​30 Mbit/s​​60 Mbit/s​100 Mbit/s
​10​2​30 Mbit/s​60 Mbit/s​​30 Mbit/s​90 Mbit/s​100 Mbit/s

 Berechnung der Aufgreifschwelle für Gewerbegebiete

 

Vor dem Hintergrund eines zuvor mit VDSL/Vectoring ausgebauten Gewerbegebietes darf eine Förderung des Glasfaserausbaus dann erfolgen, wenn mindestens 3 Unternehmen mit mindestens 3 internetverbundenen Arbeitsplätzen (zuzüglich Unternehmensleitung) vorzufinden sind. Wird diese Aufgreifschwelle erreicht, so ist es unter Zuhilfenahme von Fördermitteln möglich, das gesamte Gewerbegebiet mit Glasfaser zu erschließen. Durch die Anpassung der Aufgreifschwelle bieten sich für Gewerbegebiete, die in der Vergangenheit mit VDSL/Vectoring ausgebaut wurden, neue Chancen, um breitbandfähige Gigabitanschlüsse zu realisieren. Das zuvor beschriebene Beispiel soll anhand der nachfolgenden
Visualisierung noch einmal verdeutlicht werden:

  

Grafik Gewerbe-/Industriegebiet Bebauungsplan 

Abb.1: Gewerbe-/Industriegebiet nach Bebauungsplan

 

Greift die Aufgreifschwelle, so ist eine Erschließung des gesamten Gewerbegebietes bis zur Grundstücksgrenze möglich. Im Nachgang können (dann jedoch ohne Förderung) weitere Hausanschlussleitungen realisiert werden.

 

Die Attraktivität von Städten und Gemeinden als Firmenstandortist maßgeblich mit einer funktionierenden Glasfaserinfrastruktur verbunden. Leistungsfähige Gigabitnetze werden heutzutage bei Standortwahl von Unternehmen vorausgesetzt, denn nur mit ausreichenden Bandbreiten sind Unternehmen in der Lage, ihre Produktivität zu steigern, Kosten zu optimieren, neue Geschäftsmodelle zu realisieren und Kunden an sich zu binden. Aus kommunaler Sicht ist eine leistungsfähige Breitbandinfrastruktur deswegen Voraussetzung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit.

 

Auch aus Sicht von Versorgungsunternehmen, die im Telekommunikationsgeschäft engagiert sind oder einen Eintritt in dieses Segment erwägen, sind Gewerbe- bzw. Industriekunden eine besonders attraktive Kundengruppe. So spiegelt sich die deutlich höhere Zahlungsbereitschaft im Businesskundensegment auch in den zu erzielenden Endkundenpreisen wider, die deutlich über dem Privatkundenbereich liegen. Bei gleichzeitig höheren Margen spielen auch längere Vertragslaufzeiten
bei Endkundenverträgen mit gewerblichen Nutzern eine Rolle, die die Attraktivität von Gewerbekunden für kommunale
Telekommunikationsunternehmen steigen lässt.


Der Breitbandausbau in Gewerbegebieten ist somit nicht nur für die einzelnen Kommunen zur Steigerung ihrer Attraktivität entscheidend, sondern kann auch für die ortsansässigen Telekommunikationsunternehmen ein lukratives Geschäftsfeld sein. Kommunale Versorgungsunternehmen mit Ambitionen im TK-Umfeld sollten vor diesem Hintergrund aktiv die Versorgungslage in ihrem Zuständigkeitsbereich analysieren und ggf. eine Antragstellung durch die Kommunalverwaltung initiieren.

 

Die eigentliche Antragstellung erfolgt anschließend gemäß den Modalitäten des 6. Förderaufrufs des BMVI. Entscheidet sich die zuständige Kommune für eine Umsetzung im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells, so kann sich das örtliche Versorgungsunternehmen auf den Netzaufbau und -betrieb der Breitbandinfrastruktur im Zuge der Ausschreibung bewerben:

 Grafik Einbindung lokaler Versorgungsunternehmen

Abb.2: Mögliche Einbindung lokaler Versorgungsunternehmen

 

Bei einer erfolgreichen Bewerbung auf die ausgeschriebene Deckungslücke bietet der Glasfaserausbau von Gewerbegebieten unter der Zuhilfenahme von Fördermitteln sowohl für bereits etablierte Versorgungsunternehmen im TK-Bereich als auch für Einsteiger eine chancenreiche Möglichkeit, um das eigene Portfolio um ein neues Geschäftsfeld zu erweitern und auszubauen. Gerne unterstützen wir Sie bei allen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen, die sich in diesem Rahmen ergeben können. 
 

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