Abstimmung im Bundestag über Antrag gegen Glasfaser-Überbau

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veröffentlicht am 10. Oktober 2023

 

Die Bundestagsabgeordneten stimmen über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/5986) gegen den sogenannten Glasfaser-Überbau ab. Aktuell liegen 280 Fälle zum doppelten Glasfaserausbau vor.

 

Die Unionsfraktion fordert, unter Berücksichtigung der Unabhängigkeit der Wettbewerbsbehörden darauf hinzuwirken, dass diese die Überbauvorhaben in Deutschland überprüfen. Dabei soll geprüft werden, ob ein Behinderungsmissbrauch oder andere Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Außerdem soll bei der Bundesnetzagentur eine Meldestelle eingerichtet werden. Bei dieser sollen Kommunen und Unternehmen Fälle melden können, in denen ein angekündigter Überbau, eines noch nicht im Bau befindlichen Glasfasernetzes, dazu geführt hat, dass letztlich kein Anbieter in dem betreffenden Gebiet ein Glasfasernetz errichtet hat, heißt es in dem Antrag. Außerdem soll die Bundesregierung nach dem Willen der Abgeordneten grundsätzlich zum eigenwirtschaftlichen Ausbau von Glasfasernetzen bekennen und für einen fairen Wettbewerb zwischen den Telekommunikationsunternehmen zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher sorgen.

 

Den Abgeordneten liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitales zur Abstimmung am 12. Oktober 2023 vor. In der Ausschusssitzung vom 27. September 2023 fand der Antrag der Unionsfraktion keine Mehrheit. Eine Vertreterin des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) berichtete dem Ausschuss auf Nachfrage der Unionsfraktion, dass der Monitoring-Stelle derzeit 280 Fälle zum doppelten Glasfaserausbau vorlägen. Die Dynamik der Meldungen verlangsame sich derzeit. Die Bundesnetzagentur und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) haben Anfang Juli eine Monitoringstelle zur Erfassung von doppelten Glasfaserausbauvorhaben eingerichtet. Damit wurde eine zentrale Maßnahme der Gigabitstrategie der Bundesregierung umgesetzt.

 

Vertreter der Regierungskoalition betonten, dass eine Reihe der Forderungen aus dem Antrag, wie die Einrichtung der Monitoring-Stelle, bereits umgesetzt seien. Viele der aktuellen Probleme seien auf mangelndes Handeln oder eine falsche Strategie in der Vergangenheit zurückzuführen.​

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Andreas Lange

Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), Rechtsanwalt

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