Kofinanzierungsrichtlinie des Landes NRW zur Gigabit-Richtlinie 2.0 in Kraft getreten

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​​​​​​​veröffentlicht am 17. August 2023

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 08.08.2023 die Richtlinie zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ veröffentlicht. Besonders hervorzuheben ist die Reduzierung des Fördersatzes.

 

Die Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes vom 01.08.2023 ist inzwischen auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen abrufbar. Insbesondere in der Höhe der Förderung ergeben sich Änderungen gegenüber den bisherigen Kofinanzierungsrichtlinien.

 

Nach der neuen Richtlinie beträgt der Fördersatz je Gemeinde grundsätzlich nur noch 30 Prozent der vom Bund im Zuwendungsbescheid festgelegten zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Fördersatz des Landes kann auf 40 Prozent erhöht werden, wenn die betreffende Gemeinde zum Zeitpunkt der Bewilligung des Landes als „finanzschwach“ eingestuft ist.

 

Der Eigenmittelanteil der betreffenden Gemeinde erhöht sich damit auf 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben („finanzschwache“ Gemeinden 10 %). Diese Änderung ist ein gravierender Einschnitt für zahlreiche Projekte, die sich aktuell in der Grobplanung oder vor der Investitionsentscheidung zum geförderten Ausbau der grauen Flecken befinden. Für viele Gemeinden rückt damit eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des auszubauenden Glasfasernetzes stärker in den Fokus. War die Entscheidung über den Einstieg in den geförderten Ausbau in der Vergangenheit häufig politisch motiviert, dürfte mit der Verdoppelung des Eigenmittelanteils nun auch ein wirtschaftliches Interesse an Bedeutung gewinnen. Einige der ohnehin unwirtschaftlichen Förderprojekte werden sich daher möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt amortisieren und ggf. positive Rückflüsse für den kommunalen Haushalt generieren.

 

Vor diesem Hintergrund wird es umso wichtiger, die wirtschaftlichen Chancen und Risiken im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu antizipieren und die Ergebnisse in die Investitionsentscheidung einfließen zu lassen.


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