1&1 verfehlt Ausbauvorgabe für 2022 – Bußgeld in Millionenhöhe möglich

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​​​​​​​​veröffentlicht am 16. Februar 2023

 

Bereits im Oktober berichteten wir über das Positionspapier der BNetzA und der damit verbundenen Vergabe der Mobilfunkfrequenzen sowie den überarbeiteten Regulierungsinstrumenten, welche zur Verbesserung der Netzabdeckung beitragen sollen. Nun endete die Frist zur Erfüllung der Versorgungsauflagen aus der Auktion 2019. 1&1 droht in der Folge eine mögliche Strafzahlung.

 

Der Bundesnetzagentur liegen inzwischen die Berichte der Mobilfunknetzbetreiber Telefónica, Telekom, Vodafone und 1&1 vor. Im nächsten Schritt werden die gemachten Angaben unter anderem durch Messungen vor Ort überprüft. Sollten die Auflagen nicht erfüllt sein, werde die Bundesnetzagentur alle verfügbaren Sanktionen ergreifen.


Nach Aussage der drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber wurden die geforderten Ziele je Bundesland erreicht. Lediglich der Neueinsteiger 1&1 konnte die Versorgungsauflage von 1.000 5G Basisstationen nicht fristgerecht erfüllen. Insgesamt wurden nur fünf Mobilfunkmasten errichtet. Dies sei laut 1&1-Chef Dommermuth unter anderem die Folge von Lieferschwierigkeiten des Funkmastkonzerns Vantage Towers, welche im Idealfall bis zu 850 Stationen hätte bauen sollen.

 

Laut einem Schreiben der Aufsichtsbehörde, welches der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, kann dies finanzielle Konsequenzen für 1&1 haben. Die Bundesnetzagentur zieht in Betracht, ein Bußgeld von bis zu 50.000 € pro nicht ausgebauten Standort auszusprechen. Ein mögliches Bußgeld kann sich somit auf fast 50 Millionen € belaufen.

 

Es bleibt abzuwarten, ob tatsächlich ein Bußgeld durch die Bundesnetzagentur verhängt wird oder es bei einer Drohung bleibt.

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