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veröffentlicht am 15. Juli 2022
Zur Umsetzung der EuGH-Urteile vom 2.9.2021 hatte die Bundesnetzagentur am 28.4.2022 die von Vodafone und Telekom angebotenen Zero Rating-Optionen untersagt. Nun hat das Gremium der europäischen Regulierungsbehörden BEREC neue Leitlinien zur Umsetzung der europäischen Netzneutralitätsregeln veröffentlicht.
Auslöser der neuen Leitlinien des BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communications) waren die Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 2.9.2021 zum Angebot sogenannter Zero Rating-Optionen. Zero Rating-Optionen sind Angebote von Telekommunikationsunternehmen, die beinhalten, dass bestimmte Dienste und Anwendungen nicht auf das Dateninklusivvolumen angerechnet werden. Im Unterschied zu den übrigen Diensten und Anwendungen sind die unter die Zero Rating-Option fallenden Dienste und Anwendungen unbegrenzt nutzbar. Der EuGH beurteilte dieses Vorgehen als Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.
Die Bundesnetzagentur reagierte auf die Urteile des EuGH und untersagte am 28.4.2022 der Deutschen Vodafone und Deutschen Telekom die weitere Vermarktung ihrer Zero Rating-Optionen „Vodafone Pass“ bzw. „Telekom StreamOn“. Auch ordnete die Bundesnetzagentur die Einstellung der Zero Rating-Optionen im Bestandskundengeschäft bis März 2023 an. Dies sei notwendig, weil die Angebote gegen die Netzneutralität verstoßen, da sie den Datenverkehr ungleich behandeln.
Nun hat das Gremium der europäischen Regulierungsbehörden BEREC neue Leitlinien zur Umsetzung der europäischen Netzneutralitätsregeln veröffentlicht. Die Leitlinien sollen zur Sicherung der Netzneutralität durch die Bundesnetzagentur beitragen.
Die Leitlinien sind unter folgendem Link veröffentlicht: https://berec.europa.eu
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Andreas Lange
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), Rechtsanwalt
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Veronika Kreß
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