Bundesnetzagentur legt Vorschläge zur Festnetzregulierung vor

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veröffentlicht am 15. Juli 2022

 

Die Bundesnetzagentur hat am 17.06.2022 ihren Vorschlag zur zukünftigen Regulierung des Festnetzes der Deutschen Telekom AG bei der Europäischen Kommission vorgelegt.


Im Juni wurden seitens der Bundesnetzagentur die Bedingungen der zukünftigen Festnetzregulierung für die Telekom vorgelegt.


Verfügbare Leerrohrkapazitäten der Deutschen Telekom sollen in Zukunft verbindlich von Wettbewerbern genutzt werden können. Grundlage hierfür soll das neue „Gigabit-Grundbuch“ werden, welches ab Ende 2023 freie Leerrohrkapazitäten allen Wettbewerbern anzeigt.


Ziel der Mitnutzung freier Kapazitäten ist die Reduktion von zeit- und kostenintensiven Tiefbauarbeiten beim Glasfaserausbau. Die zentrale Frage zur angemessenen Höhe für den Mietzins der freien Kapazitäten ist allerdings noch abschließend zu klären.


Für den Glasfaserzugang gelten bis zum Jahr 2031 die vorliegenden Commitment-Verträge. Diese halten laut Aussage der BNetzA auch nach erweiterter Prüfung dem sogenannten Nachbildbarkeitstest stand und ermöglichen somit dem Vorleistungsnachfrager ein wettbewerbsfähiges Endkundenentgelt bei gleichzeitiger Margenerhaltung.


Bezüglich der Regulierung zum „Kupferentgelt“ erfolgte erstmals eine langfristige Festlegung, deren Umfang wir hier skizzieren.

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