BNetzA: Einführung des Warnmittels „DE-Alert” hat begonnen

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veröffentlicht am 17. März 2022

 

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die „Technische Richtlinie DE-Alert” veröffentlicht. Regelungsgegenstand der Richtlinie sind die technischen Einzelheiten, sodass in Zukunft auch die Mobilfunknetze bei Katastrophen und größeren Unglücksfällen zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt werden können.

 

Der rechtliche Rahmen des neuen „DE-Alert” findet sich in § 164a TKG sowie der zugehörigen Mobilfunk-Warn-Verordnung. Die „Technische Richtlinie DE-Alert” dient nun dazu, technischen Einzelheiten für die Aussendung der Warnmeldungen und die Zusammenarbeit der Mobilfunknetze mit dem Modularen Warnsystem des Bundes (MoWaS) festzulegen. Das MoWaS wird vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe verwaltet und von den zuständigen Behörden vor allem der Länder genutzt, um Warnmeldungen zu verbreiten.

 

Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation und intensiver Abstimmung mit allen Beteiligten hat die BNetzA die technischen Rahmenbedingungen festgelegt, um Mobilfunknetzbetreibern die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu ermöglichen und den Schutz der Bevölkerung durch einen neuen Warnkanal zu verbessern.

 

Für „DE-Alert” wird der in den Mobilfunknetzen eingerichtete Dienst „Cell Broadcast” genutzt. Über diesen Dienst können MoWaS übermittelte Warnmeldungen auch über Mobilfunknetze ausgesendet werden. „DE-Alert” wird zukünftig neben bestehenden Warnmitteln wie Sirenen, Rundfunkmeldungen oder Apps treten.

 

Weitergehende Informationen finden Sie hier.

 

 

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