EU-Kommission: Start der Konsultation zu den Breitbandleitlinien

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​veröffentlicht am 16. Oktober 2020


Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, mit der Mitgliedstaaten und interessierte Kreise aufgerufen werden, zu den geltenden EU-Beihilfevorschriften zum Ausbau von Breitbandnetzen Stellung zu nehmen. Es soll überprüft werden, ob die Breitbandleitlinien und die einschlägigen Bestimmungen der AGVO noch zieltauglich sind bzw. angepasst werden müssen. Die Stellungnahmefrist läuft bis zum 5. Januar 2021. 

Die in 2013 veröffentlichten Breitbandleitlinien bilden derzeit noch die Basis, auf welcher die Mitgliedstaaten den Ausbau von Breitbandnetzen unter bestimmten Voraussetzungen fördern dürfen.

 

Öffentliche Investitionen sind insbesondere dann erlaubt, wenn ein Marktversagen vorliegt und die Investitionen auf dem Markt „erhebliche Verbesserungen” im Bereich der Breitbandverfügbarkeit, der Bandbreiten, der Geschwindigkeiten und des Wettbewerbs schaffen. Allerdings ist dann ein öffentliches Eingreifen in den Markt zu unterlassen, wenn private Telekommunikationsunternehmen Investitionen getätigt haben oder konkret planen, was regelmäßig im Rahmen einer Markterkundung festgestellt werden muss. Weitere, den fairen Wettbewerb absichernde Vorgaben sind etwa entsprechende Vergabeverfahren, das Gebot der Technologieneutralität oder die Anforderungen im Bereich des offenen Zugangs (sog. Open-Access).

Auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) werden die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen freigestellt von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung von Beihilfemaßnahmen, die auf den Ausbau von Breitbandnetzen in Gebieten abzielen, in denen eine Infrastruktur derselben Kategorie weder besteht noch in absehbarer Zukunft durch den Markt konkret geplant ist.

Die öffentliche Konsultation soll dazu dienen, überprüfen zu können, ob angesichts der jüngsten Technologie- und Marktentwicklungen und der neuen digitalpolitischen EU-Ziele eine Aktualisierung der Breitbandleitlinien sowie der den Breitbandausbau betreffenden Bestimmungen der AGVO erforderlich ist.
   
Weitere Informationen finden Sie hier.

   

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