Telekommunikationsförderung im geplanten Konjunkturpaket

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​​​​​​​veröffentlicht am 16. Juni 2020

 

​Am 03. Juni wurde im Koalitionsausschuss ein Eckpunktepapier über ein Konjunkturpaket in Höhe von 130 Mrd. Euro beschlossen. Auch der Telekommunikationssektor ist vom Hilfspaket umfasst!
 
Als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie hat der Koalitionsausschuss am 03. Juni die Eckpunkte eines Konjunkturpakets mit einem Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro beschlossen. Die Maßnahmen teilen sich in das kurzfristig angelegte „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket” sowie das langfristigere „Zukunftspaket” mit einem Volumen von rund 50 Milliarden Euro im Zuge der nächsten Jahre auf.

Im „Zukunftspaket” werden dabei der Breitband- und der Mobilfunkausbau adressiert.


Der auf den Mobilfunksektor entfallende Kapitalanteil beträgt insgesamt rd. 7 Milliarden Euro. Davon entfallen etwa 2 Milliarden Euro auf die Förderung softwaregesteuerter Netztechnologien, welche dabei helfen sollen, die Zukunftstechnologien 5G und 6G in Deutschland zu etablieren. Darüber hinaus wird die bundeseigene Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) mit zusätzlichen 5 Milliarden Euro für den 5G-Ausbau mit weißen Flecken ausgestattet. Als „weiche” Maßnahmen sollen regulatorische Maßnahmen geprüft und offene Standards auf europäischer Ebene vorangebracht werden.


Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) sieht insbesondere die zusätzlichen Mittel für die MIG kritisch und beruft sich dabei auf die ursprüngliche Aussage der Bundesregierung in ihrer Mobilfunkstrategie. In dieser wurde die Erschließung der verbleibenden weißen Mobilfunkflecken noch mit einem deutlich geringeren Finanzierungsbedarf von 1,1 Milliarden Euro angegeben.

Die Maßnahmen im Bereich des Breitbandausbaus umfassen bisher keine konkreten Finanzzusagen. Ziel ist es hier, den Bürokratieaufwand des bestehenden Fördersystems zu reduzieren und die bestehende Kulisse mit den „nötigen Mitteln” auszustatten.

In Anbetracht der tatsächlich abgerufenen Fördermittel ist die letztere Maßnahme wohl eher kosmetischer Natur, ein Abbau bürokratischer Hürden hingegen eindeutig zu begrüßen. Relevant in beiden Bereichen wäre beispielsweise eine angedachte Verkürzung und Vereinfachung der notwendigen Vergabeverfahren oder die Möglichkeit zur schnelleren Umsetzung von Genehmigungsverfahren (Online-Zugangs-Gesetz).
Für eine abschließende Beurteilung der genannten Maßnahmen bleibt die konkrete Ausgestaltung abzuwarten.


Insgesamt weist das Zukunftspaket ein Ungleichgewicht zugunsten des 5G-Ausbaus gegenüber dem Breitbandausbau auf, was auch seitens des BREKO kritisiert wird.

Das Konjunkturpaket soll zeitnah im Kabinett beraten und anschließend auch parlamentarisch verabschiedet werden. Die endgültige Umsetzung steht somit noch aus, ist aber zu erwarten.

 

 

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