TMG regelt künftig auch Videoplattformen

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​veröffentlicht am 16. April 2020

 

Am 1.4.2020 hat die Bundesregierung den Entwurf des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Änderung insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) beschlossen, welches zukünftig auch Videosharing-Plattformen erfasst. Diese müssen aufgrund der geplanten Neuregelung in Zukunft ein Melde- und Abhilfeverfahren für Nutzerbeschwerden wegen Verstößen gegen Werbe- und Jugendschutzvorschriften einrichten. Die Anforderungen an das Melde- und Abhilfeverfahren in Bezug auf strafrechtlich relevante Inhalte sollen wie bisher im NetzDG geregelt werden.

 

Hintergrund

Die geplanten Änderungen sind aufgrund der geänderten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) umzusetzen und u.a. wegen der zunehmenden Bedeutung von Videosharingplattform-Diensten, d. h. Internetplattformen, auf denen durch Nutzer hochgeladene Sendungen oder nutzergenerierte Videos angeboten werden (z.B. YouTube und Dailymotion), erforderlich.

 

Die AVMD-Richtlinie stellt inhaltliche und wirtschaftsbezogene Anforderungen an audiovisuelle Mediendienste und Videosharingplattform-Dienste, die teilweise im Bundesrecht umzusetzen sind. Die wirtschaftsbezogenen Anforderungen der AVMD-Richtlinie wurden im Telemediengesetz (TMG) geregelt, so dass auch die nunmehr erfolgten Änderungen der AVMD-Richtlinie Änderungen im TMG erforderlich machen. Weitere Anforderungen der Richtlinie werden u.a. im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) umgesetzt.

 

Die Regelungen sollen nach Mitteilung des BMWi noch vor Ende der Umsetzungsfrist am 19.9.2020 in Kraft treten. Weitere Informationen finden Sie hier.  

 

 

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