Neue KfW-Förderkredite für digitale Infrastruktur

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​veröffentlicht am 16. April 2020

 

Um den flächendeckenden Breitbandausbau auch in Zeiten des Coronavirus weiter voranzutreiben, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nun zusätzliche Fördermöglichkeiten ins Leben gerufen. Mit Hilfe des Investitionskredits sowie des Konsortialkredits Digitale Infrastruktur soll die Liquidität im Rahmen des Breitbandausbaus gewährleistet werden.

 

Die Abwicklung erfolgt über die individuellen Finanzierungspartner der Antragsteller, also Hausbanken. Anträge können bereits seit dem 01.04.2020 gestellt werden.

 
Investitionskredit Digitale Infrastruktur (206/239)

Der Investitionskredit Digitale Infrastruktur richtet sich sowohl an gewerbliche als auch kommunale Unternehmen. Finanziert werden der passive FTTH-/FTTB-Netzausbau inklusive Anbindung an Mobilfunkmasten sowie alle aktiven Komponenten von FTTH-/FTTB-Netzen.

 

Der Umfang des Kredits ist auf 50 Mio. Euro bzw. 100 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt, bei fehlender Vorsteuerabzugsberechtigung kann auch die Mehrwertsteuer miteinbezogen werden. Die möglichen Ausgestaltungen ergeben sich wie folgt:

 

​Laufzeit​Tilgungsfreie Zeit​Dauer der Zinsbindung
​bis zu 10 Jahre​1-2 Jahre​10 Jahre
​bis zu 20 Jahre​1-3 Jahre​10 Jahre
​bis zu 20 Jahre​1-3 Jahre​20 Jahre
​bis zu 30 Jahre​1-5 Jahre​10 Jahre
​bis zu 30 Jahre​1-5 Jahre​20 Jahre


Der Zinssatz wird in Abhängigkeit der Bonität und der Höhe der Besicherung ermittelt, die Zinsbindung erfolgt dabei maximal über 20 Jahre. Zum 1.4. ergaben sich folgende Zinskonditionen:

 

​A​B​C​D​E​F​G​H​IAuszahlung

​1,00

(1,00)

​1,40

(1,41)

​1,70

(1,71)

​2,20

(2,22)

​2,80

(2,83)

​3,50

(3,55)

​4,00

(4,06)

​5,10

(5,20)

​7,40

(7,61)

​100 %


Die Mittel sind, entweder gesamt oder in Teilsummen, spätestens 12 Monate nach der Zusage abzurufen und im Anschluss an die tilgungsfreie Zeit in vierteljährlichen Raten zu tilgen. Für die Verwendung besteht zudem eine Frist von 6 Monaten nach Mittelabruf.

 

Als Alternative zu den standardisierten Laufzeitvarianten (Programm-Nr. 206) besteht ab einem Kreditvolumen von 25 Mio. Euro ebenfalls die Möglichkeit, Laufzeit, Zinsbindung und Tilgung individuell und auf das jeweilige Projekt zugeschnitten zu vereinbaren (Programm-Nr. 239).

 

Die Antragsstellung erfolgt über die Hausbank unter Angabe der verlegten Leerrohre, der Anzahl angeschlossener Haushalte und der Anzahl von Mobilfunk-Mastanbindungen. Zusätzlich werden ggf. weitere Angaben in vorwiegend automatisierter Form abgefragt.

 

Der Nachweis über die Mittelverwendung ist spätestens 9 Monate nach Vollauszahlung gegenüber dem Finanzierungspartner zu erbringen.

 

Wichtig zu wissen: Der Investitionskredit kann nicht mit dem Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau kombiniert werden, Kombinationen mit anderen Fördermitteln sind jedoch möglich, sofern die Gesamtsumme aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Höhe der Gesamtaufwendungen nicht überschreitet.
Bundesförderprojekte müssen daher die Liquidität über abweichende Finanzierungslinien oder bestenfalls einen konsequenten Mittelabruf sicherstellen.

 

Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854)

Der Konsortialkredit Digitale Infrastruktur stellt eine gleichrangige (pari-passu) Kreditrisikoübernahme der KfW dar, welche sich zu gleichen Bedingungen wie der individuelle Finanzierungspartner an der Finanzierung beteiligt.

 

Er richtet sich an kommunale sowie gewerbliche Unternehmen und schließt auch Projektgesellschaften unabhängig ihrer Gesellschaftsstruktur mit ein.
Finanziert werden der passive FTTH-/FTTB-Netzausbau, aktive Komponenten von FTTH-/FTTB-Netzen, Backbone-Ausbau und die Anbindung anderer Infrastrukturen, beispielsweise Mobilfunkmasten und Rechenzentren.
Der Umfang des KfW-Kreditanteils ist auf 30 Mio. Euro begrenzt, zudem darf die KfW nicht die größte Risikoträgerin werden und ihr Anteil an der Gesamtfinanzierung deshalb nicht mehr als 50 Prozent betragen.

 

Als Alternative zur direkten Beteiligung als Konsortialpartnerin bietet die KfW die Option einer Risikounterbeteiligung an, optional gibt es zudem die Möglichkeit einer beihilfefreien, bilateralen Refinanzierung der individuellen Finanzierungspartner. Der Konsortialkredit kann mit anderen Fördermitteln kombiniert werden, solange die öffentliche Hand nicht mehr als 50 Prozent der Fremdfinanzierung überschreitet. Eine Antragstellung ist durch Einladung der Finanzierungspartner gegenüber der KfW möglich.

 

Einordnung

Prinzipiell stellen die beiden Kredite unseres Erachtens keine wesentlichen Neuerungen im Rahmen der schon bestehenden Förderinstrumente dar, stützen jedoch die Möglichkeiten der Finanzierung des Breitbandausbaus auch in grauen und schwarzen Flecken, sofern eine beihilferechtliche Zulässigkeit des Ausbaus gegeben ist.

 

Die Vorteile des Investitionskredits liegen bei ausreichender Besicherung in den leicht vergünstigten Konditionen in Verbindung mit kurz- bis mittelfristig ausgesetzten Tilgungsraten sowie langer Zinsbindung.
Der Konsortialkredit bietet eine Kreditrisikoübernahme seitens der KfW, schließt auch Projektgesellschaften sowie den Backbone-Ausbau mit ein und eignet sich somit auch für komplexere Gesamtfinanzierungen mit mehreren Stakeholdern.

 

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