Bessere Voraussetzungen für Carsharing in NRW

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veröffentlicht am 4. Oktober 2018

 

Um die Nutzung von Carsharing in Nordrhein-Westfalen voranzutreiben, sollen dort in Zukunft auch Parkplätze an kommunalen Straßen und Landesstraßen als Stellplätze ausgewiesen werden können. Mit einer Änderung des Straßen- und Wegegesetzes soll somit umsetzbar werden, was bislang nur an Bundesstraßen möglich war.

 

Die bestehenden Vorschriften zur Sondernutzung des öffentlichen Raums müsste für Carsharing-Angebote angepasst werden. Damit würde Bundes- in Landesrecht übersetzt werden. Den entsprechenden Entwurf zur Gesetzesänderung hat die Landesregierung in NRW Anfang September auf den Weg gebracht.

 

 

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