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veröffentlicht am 30. April 2019
Erhebliche Rechtsunsicherheiten prägen die Genehmigungserteilung an sog. On-Demand-Verkehre(Ridepooling-Verkehre). Innovationen drohen am Rechtsrahmen des Personenbeförderungsrechts zu scheitern. ADAC und Rödl & Partner haben Vorschläge für eine Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes vorgestellt, um Innovationen zu ermöglichen, den ÖPNV zu stärken und die Kundeninteressen besser zu berücksichtigen.
Das Personenbeförderungsrecht ist als klassisches Sektorengesetz auf den Schutz der Fahrgäste ausgerichtet. Dieses Ziel soll durch die Erhaltung der gesetzlichen Verkehrstypen (Typenzwang des PBefG) und den Schutz vorhandener Unternehmen vor übermäßiger Konkurrenz (Mehrfachgenehmigungsverbot) erreicht werden.
Sofern Genehmigungsanträge nicht eindeutig einem gesetzlichen Verkehrstyp entsprechen, können sie als sog. typengemischte Verkehre (§ 2 Abs. 6 PBefG) oder als Erprobungsverkehre (§ 2 Abs. 7 PBefG) genehmigt werden. Dabei bestehen komplexe Zuordnungsfragen, die auch in der Anwendungspraxis der Genehmigungsbehörden nicht einheitlich behandelt werden. Für neue Mobilitätsangebote bestehen daher erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheiten.
Der ADAC e.V. und Rödl & Partner haben am 12.4.2019 in Berlin Vorschläge für eine Novelle des Personenbeförderungsrechts vorgestellt:
Kompass MobilitätAusgabe 09/2019
Jörg Niemann
Diplom-Jurist
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Mobilität