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veröffentlicht am 4. März 2019von Alexander Faulhaber
Zumindest als Referentenentwurf liegt sie vor, die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV)” des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Doch so sperrig wie sich die Bezeichnung der sogenannten E-Scooter-Verordnung liest, so unterschiedlich sind die Verlautbarungen, wann diese verabschiedet werden soll – von „Frühjahr 2019” im optimistischen Szenario bis „in unbestimmter Zeit” konnte man diesbezüglich in den letzten Wochen Einiges lesen.
So lange wollten sich die Verantwortlichen in Bamberg nicht mehr Zeit lassen und starteten einen testweisen Verleih für elektrische Roller in der Domstadt. Seit dem 15. März steht Bürgern die Möglichkeit offen, sich als Interessent für die Nutzung registrieren zu lassen. Dabei stehen aktuell 15 E-Scooter für den Testbetrieb zur Verfügung, in dessen Rahmen das örtliche Stadtwerk mit einem externen Dienstleister aus dem Bereich E-Scooter-Verleih kooperiert. Die Nutzung der Scooter im öffentlichen Straßenverkehr wird durch eine Sondergenehmigung des Straßenverkehrsamtes ermöglicht, die ausschließlich auf die benannten 15 Scooter beschränkt ist. Die Stadtwerke sehen den E-Scooter-Verleih dabei als Ergänzung des bestehenden Angebotes.
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Jörg Niemann
Diplom-Jurist
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