Anforderungen an den zukünftigen „Datenraum Mobilität”

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veröffentlicht am 13. Januar 2021


Für die Digitalisierung der Mobilität ist die Verfügbarkeit von Daten eine – vielleicht die – zentrale Voraussetzung. Im Jahr 2021 werden hierfür im sog. Datenraum Mobilität die Grundlagen gelegt. Die Ergebnisse können in der Erstellung eines Mobilitätsdatengesetzes münden, welches übergreifend die verschiedenen Perspektiven und Anforderungen regelt.

 

Bekanntlich sind Daten der Rohstoff der Zukunft. Ohne aktuelle und aussagekräftige Daten ist eine Vernetzung nicht denkbar. Dies gilt im Besonderen für den Mobilitätssektor, indem durch die Vernetzung deutliche Vorteile für die Verkehrssicherheit, die Wirtschaftlichkeit, die Umwelteffizienz und die Nutzerkonformität zu erwarten sind. Die Verfügbarkeit geeigneter Daten ist daher im allgemeinen Interesse. Der Zugang zu Daten muss datenschutzkonform, wettbewerbsneutral und kundenfreundlich gestaltet werden und sollte den zuständigen Behörden eine Steuerung bzw. Regulierung des Verkehrs ermöglichen.

 

Hierzu bietet sich die Erarbeitung eines Mobilitätsdatengesetzes an, um die verschiedenen Anforderungen zu regeln. Die Entscheidung wer über die Daten verfügen kann hat Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang die öffentliche Hand die Mobilität der Zukunft steuern kann (Verwaltungsperspektive), welche technologischen Entwicklungen hierüber ermöglicht werden (Wissenschafts- und Technologieperspektive), welche Geschäftsmodelle sich entwickeln oder ggf. auch verhindert werden (Wirtschafts- und Industriepolitischeperspektive) und – nicht zuletzt – wie die Interessen der Verbraucher und Verbraucherinnen Berücksichtigung finden (Verbraucherperspektive).

 

Die Bundesregierung strebt für den Bereich der Mobilität eine Verständigung der Beteiligten aus Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Verbraucherschützern zur Bereitstellung von Daten an (sog. Datenraum Mobilität). Die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (acatech) ist beauftragt, eine Träger- und eine Betreibergesellschaft zu etablieren. Ziel ist es, angelehnt an die International Data Spaces Association (IDSA) im Rahmen des Gaia-X Projektes eine Verständigung zum Aufbau einer leistungs- und wettbewerbsfähigen, sicheren und vertrauenswürdigen Dateninfrastruktur zu entwickeln. Hierzu sollen auch Regelungen zur Datenhoheit getroffen werden, d.h. wer Daten anbietet, behält sie auf seinem Server und gewährt anderen nur Zugang. Schnittstellen, Abrechnungsdienste und Zertifizierungen sind dazu zu regeln.

 

Die Entwicklung der Grundlagen eines entsprechenden Datenraums gehört damit regulatorisch zu den zentralen und vielleicht wichtigsten Vorhaben im neuen Jahr. 

 

Bewertung für die Praxis

Die Regelungen zum Datenraum Mobilität stehen im engen Zusammenhang mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes. Darüber hinaus wird die Ausgestaltung entscheidend dafür sein, welche Geschäftsmodelle sich im Mobilitätssektor durchsetzen werden.

 

 

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