Home
Intern
veröffentlicht am 15. April 2020
Kurz vor Ostern hat das Bundesministerium der Finanzen nun auch für die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Körperschaften einige Erleichterungen bekanntgegeben.
Die Bundesregierung und die Länder haben mittlerweile mit verschiedenen Maßnahmen auf die teils immensen wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Corona-Krise auf Bürgerinnen und Bürger sowie auf Unternehmen reagiert.
Nachdem die Bundesregierung und die Landesregierungen die Betriebsmittelfinanzierung für gemeinnützige Organisationen ermöglicht hat (wir berichteten), hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Datum vom 9.4.2020 nunmehr ein Maßnahmen-Paket für betroffene gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen geschnürt.1 Die hierin getroffenen Verwaltungsregelungen gelten für Unterstützungsmaßnahmen, welche vom 1.3.2020 bis längstens zum 31.12.2020 durchgeführt werden.
____________________________________________________________
1 BMF vom 9.4.2020, Az: IV C 4 - S 2223/19/10003 :003 2 § 50 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a EStDV
3 § 55 Absatz 1 Nummer 1 AO 4 § 53 AO 5 § 6 Absatz 4 EStG
Gesundheit und Soziales Sonderkompass 06/2020
Ronny Oechsner
Steuerberater
Associate Partner
Anfrage senden
Profil
Dr. Mathias Lorenz, M.I.Tax
Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit
Partner
Gesundheits- und Sozialwirtschaft