Neue Anhangangabe zur Bestandsgefährdung nach IDW PS 270 für alle Unternehmen

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veröffentlicht am 31. Juli 2018

 

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat im Juli 2018 die Neufassung des IDW Prüfungsstandards 270: Die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 270) endgültig verabschiedet, welcher erstmals für die Jahresabschlüsse 2018 anzuwenden ist.


Dieser IDW Prüfungsstandard legt erstmals dar, dass eine Angabepflicht über eine wesentliche Unsicherheit aufgrund von Ereignissen in sämtlichen HGB-Abschlüssen besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen. Danach haben bestandsgefährdete Unternehmen aller Größen und Rechtsformen künftig im Anhang anzugeben, dass eine Bestandsgefährdung vorliegt, was dazu führte und welche Maßnahmen der gesetzliche Vertreter zur Verbesserung der Situation eingeleitet hat.


Im Falle eines HGB-Abschlusses, der nach Rechnungslegungsgrundsätzen zur Ordnungsmäßigkeit aufgestellt wird und keinen Anhang beinhaltet, haben diese Ausführungen bspw. unter der Bilanz zu erfolgen. Die Angabe ist offenlegungspflichtig.

 

Auch im Lagebericht besteht unverändert die Notwendigkeit, wesentliche Unsicherheiten (bestandsgefährdende Risiken) anzugeben. Verweise zwischen Abschluss und Lagebericht sind jedoch zulässig.

 

Die Neuregelung trifft damit vor allem kleine Gesellschaften, die derzeit nicht über ihre Bestandsgefährdung berichten müssen.

 

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Tino Schwabe

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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