Sofortprogramm für die Kranken- und Altenpflege: Ein Kurzüberblick

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​veröffentlicht am 28. Juni 2018, Autorin: Christiane Kraus

 

Die Verbesserung der Personalausstattung und der Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege ist das Ziel des Sofortprogramms. Es soll außerdem die steigende Arbeitsbelastung in der Pflege mindern. Das Eckpunktepapier beinhaltet klare und finanziell unterlegte Maßnahmen und soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

 

​[Bundesministerium für Gesundheit, 23. Mai 2018]

 

Im Krankenhausbereich beinhaltet das Programm folgende Bestimmungen:

  1. Jede zusätzliche Pflegekraft wird finanziert
    Das Pflegestellen-Förderprogramm wird weitergeführt. Es wird zukünftig jede zusätzliche Pflegestelle vollständig von den Kostenträgern refinanziert.
  2. Tarifsteigerungen werden voll refinanziert
    Die strukturellen Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte werden von den Kostenträgern refinanziert.
  3. Mehr Ausbildungsplätze in der Pflege
    Ausbildungsvergütungen werden im ersten Ausbildungsjahr in vollem Umfang durch den Kostenträger refinanziert.
  4. Erhöhter Pflegeaufwand braucht erhöhte Vergütung für mehr Pflegekräfte
    Die Krankenkassen werden verpflichtet eine valide Datengrundlage zur Pflegebedürftigkeit zur Verfügung zu stellen.
  5. Krankenhausstrukturfonds ermöglicht effizientere Strukturen
    Der Fonds soll von 2019 bis 2022 jährlich mit einem Volumen von 1 Mrd. Euro fortgesetzt werden. So müssen fehlende Investitionen nicht aus Eigenmitteln kompensiert werden.
  6. Krankenhausindividuelle Vergütung von Pflegepersonalkosten
    Das Pflegepersonal soll unabhängig von Fallpauschalen vergütet werden.

In Pflegeeinrichtungen sind folgende Schritte geplant:

  1. Unterstützung für jede stationäre Pflegeeinrichtung durch 13.000 mehr Pflegekräfte
    Die GKV finanziert diese Pflegekräfte, wodurch die Pflegebedürftigen nicht belastet werden.
    Die Pflegeeinrichtungen können auf Antrag schnell und unbürokratisch die zusätzlichen Stellen finanziert bekommen.
  2. Ausbildungsfinanzierung
    Wie im Krankenhausbereich, werden auch in den Pflegeeinrichtungen alle Auszubildenden im 1. Lehrjahr von den Kostenträgern finanziert.
  3. Entlastung der Pflege durch Investitionen in Digitalisierung
    Die Bereiche Pflegedokumentation, Abrechnung, Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegeheimen sowie Dienst- und Tourenplanung sollen durch digitale Angebote entbürokratisiert werden. Das Eckpunktepapier sieht vor, dass die Pflegeversicherung einmalig die Anschaffung von entsprechender technischer Ausrüstung mit einer 40 prozentigen Kofinanzierung unterstützt.
  4. Bessere Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten zur Entlastung der Pflege
    Die Schließung von Kooperationsverträgen zwischen Pflegeheimen und (Zahn-)Ärzten soll beschleunigt werden, indem die Krankenversicherungen zur schnelleren Vermittlung verpflichtet werden.
  5. Medizinische Rehabilitation für pflegende Angehörige
    Für pflegende Angehörigen die aufgrund ihrer familiären Situation keine Möglichkeit haben, ambulante Rehabilitationsleistungen in Anspruch zu nehmen, wird der Anspruch geschaffen auch eine stationäre Rehabilitation zu erhalten.

Außerdem soll die Attraktivität der Kranken- und Altenpflegeberufe gesteigert werden, indem die Pflegekräfte in ihrer Gesundheit gefördert werden und sie Familie und Beruf besser vereinbaren können.

 

Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Gerald Gaß, sieht das Eckpunktepapier als positive Entwicklung. In einer Pressemitteilung erklärt er: „Mit den Eckpunkten legt die Koalition ein umfassendes Bündel von Maßnahmen vor, das die Möglichkeiten der Krankenhäuser, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern, nachhaltig unterstützt. Das Konzept setzt bei den seit Jahren von den Krankenhäusern dargestellten Mängeln der Krankenhausfinanzierung an und verbessert die Rahmenbedingungen grundlegend. Die Finanzierung der Ausbildung der Krankenhäuser, sowohl der laufenden Kosten, wie auch der Investitionen im Ausbildungsbereich, wird durch die angekündigten Maßnahmen deutlich verbessert.” Kritisch sieht er jedoch, dass die Tarifsteigerungen nur im Pflegebereich voll vergütet werden. Physiotherapeuten, Hebammen und Logopäden sind immer noch dem Rationalisierungsdruck unterstellt.

 

Florian Lanz, der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, sieht die geplanten zusätzlichen Pflegendstellen als ersten Schritt gegen den Pflegenotstand. Kritik äußert er an der Querfinanzierung dieser Pflegestellen in Seniorenheimen aus der Krankenversicherung und denkt über die Einführung eines steuerfinanzierten Bundeszuschusses für die Pflegeversicherung nach.

Kontakt

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Tino Schwabe

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Associate Partner

+49 911 9193 3651

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