Bundesärztekammer will reine Online-Sprechstunden ermöglichen – eine Herausforderung für alle beteiligten Leistungserbringer

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​veröffentlicht am 28. März 2018

 

Die Bundesärztekammer will das Fernbehandlungsverbot lockern und künftig bei ärztlich vertretbaren Fällen auch Online-Behandlungen durch Ärzte zulassen. Die Abstimmung der Delegierten des Deutschen Ärztetages ist im Mai geplant.

 

​[Beitrag der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 27. Februar 2018]

 

 

In Deutschland ist die, in anderen Ländern durchaus mittlerweile übliche, ausschließliche Behandlung über telemedizinische Einrichtung, wozu auch eine Sprechstunde über z.B. Skype zählt, bislang nur in ausgewählten Modellversuchen wie etwa in Baden-Württemberg möglich.


Seit 2017 darf immerhin bei bestimmten Erkrankungen und nach einer persönlichen Vorstellung des Patienten in der Arztpraxis ein Teil der Kontrolluntersuchungen auch per Videosprechstunde durchgeführt werden. Dazu zählen die visuelle Verlaufskontrolle von Operationswunden, Bewegungseinschränkungen und -störungen des Stütz- und Bewegungsapparates sowie die Kontrolle von Dermatosen, einschließlich der diesbezüglichen Beratung. Daneben kann auch die Beurteilung der Stimme, des Sprechens oder der Sprache per Videosprechstunde erfolgen. Kritisiert wird seitens der Ärzteschaft, dass diese Videosprechstunde eng reglementiert und nur unzureichend vergütet wird.


Nun hat der Vorstand der Bundesärztekammer laut Presseberichten beschlossen, dass der Deutsche Ärztetag im Mai 2018 über eine Lockerung des Fernbehandlungsverbotes abstimmen soll. Demnach soll künftig eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über elektronische Kommunikationsmedien erlaubt sein, wenn dies im Einzelfall ärztlich vertretbar ist. Voraussetzung soll sein, dass der Patient ausführlich über die Besonderheiten einer Onlinebehandlung aufgeklärt wird und der Arzt eine umfassende Dokumentation anlegt.


Die sogenannte „Online-Sprechstunde” kann auf Grund des wachsenden Ärztemangels, insbesondere im ländlichen Raum, eine wichtige Rolle gerade für leichtere Erkrankungen spielen. Ob hierbei bereits auf anderen internationalen Märkten tätige Anbieter, wie Doctor-on-Demand mit Google als Investor oder MDLive mit Microsoft im Hintergrund, tatsächlich auch in Deutschland aktiv werden oder ob die Online-Sprechstunde ausschließlich eine Ergänzung der klassischen niedergelassenen Ärzte sein wird, bleibt abzuwarten. Gerade die hohe Regulationsdichte und auch die Datenschutzanforderungen im deutschen Gesundheitswesen dürften eine nicht unerhebliche Markteintrittsbarriere für neue Akteure sein.


Zudem stellt sich die Frage, wie künftig mit online ausgestellten Rezepten umzugehen ist. Denn am 24. Dezember 2016 trat die 4. Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Kraft. Demnach dürfen Apotheken keine Rezepte mehr einlösen, wenn „vor der ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung offenkundig kein direkter Kontakt zwischen dem Arzt oder Zahnarzt und der Person, für die das Arzneimittel verschrieben wird, stattgefunden hat”.


Die Digitalisierung in der Gesundheitswirtschaft bleibt spannend und herausfordernd für alle beteiligten Akteure.

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