Bilanzierung entgeltlich erworbener Software – IDW ERS HFA 31 n.F.

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veröffentlicht am 29. November 2017

 

Die bilanzielle Abbildung von Aufwendungen für die Modifikation von Software soll sich künftig nach der Behandlung der Aufwendungen für die Erlangung der ursprünglichen, also der zu modifizierenden Software, richten.

 

​[IDW ERS HFA 11 n.F. vom 15. September 2017]

 

Der Hauptfachausschuss des IDW hat Ende Oktober den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung entgeltlich erworbener Software beim Anwender (IDW ERS HFA 11 n.F.) verabschiedet. Dieser Entwurf beinhaltet vor allem punktuelle Anpassungen an den erstmals verpflichtend auf Konzernabschlüsse für das nach dem 31. Dezember 2016 beginnende Geschäftsjahr anzuwendenden Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 24: Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss (DRS 24).


In IDW ERS HFA 11 n.F. zur Bilanzierung entgeltlich erworbener Software beim Anwender erfolgt im Wesentlichen eine Anpassung der bilanziellen Abbildung von Aufwendungen für die Modifikation von Software. Eine Modifikation einer Software liegt vor, wenn Maßnahmen zur Erweiterung oder zur über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung von Software durchgeführt werden. Die bilanzielle Behandlung solcher Aufwendungen soll künftig entsprechend dem Grundsatz der Ansatzstetigkeit beurteilt werden. Dies bedeutet, dass sich die bilanzielle Abbildung von Aufwendungen für eine Modifikation von Software nach der Behandlung der Aufwendungen für die Erlangung der ursprünglichen, also der zu modifizierenden Software, richtet. Dies erfolgt unabhängig davon, ob das wirtschaftliche Risiko einer erfolgreichen Erweiterungs- oder Verbesserungsmaßnahme beim Softwareanwender oder einem Dritten liegt.


Für die Stellungnahme zur Rechnungslegung ist eine verpflichtende, prospektive Erstanwendung der Neufassung für die Aufstellung von Abschlüssen für Berichtsperioden vorgesehen, die nach dem 31. Dezember 2017 beginnen.

 

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Ralph Grässle

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, IT-Auditor IDW

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