IDW veröffentlicht endgültigen Praxishinweis zum Tax Compliance Management

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​veröffentlicht am 26. Juli 2017

 

Nach längerer Wartezeit veröffentlicht das IDW nun seinen endgültigen Praxishinweis zur Ausgestaltung und Prüfung eines Tax Compliance Management Systems. Wir zeigen die wesentlichen Änderungen auf.

 

​[IDW Praxishinweis 1/2016]

 

Mit dem Stand vom 31. Mai 2017 hat nun das Institut der Wirtschaftsprüfer seinen endgültigen Praxishinweis zur Ausgestaltung und Prüfung eines Tax Compliance Management Systems (CMS) gemäß IDW PS 980 veröffentlicht.

 

Worum geht es in aller Kürze:

 

Auch wenn Unternehmen zur rechtzeitigen Abgabe von vollständigen und richtigen Steuererklärungen gesetzlich verpflichtet sind, kann es trotz größter Sorgfalt zu Fehlern kommen. Das Bundesfinanzministerium hatte in seinem Schreiben vom 26. Mai 2016 ein innerbetriebliches Kontrollsystem zur Erfüllung steuerlicher Pflichten als Indiz genannt, das gegen das Vorliegen von Vorsatz oder Leichtfertigkeit bei fehlerhaften Steuererklärungen sprechen kann. Wie ein solches Kontrollsystem aussehen könnte, blieb offen.

 

Das Institut der Wirtschaftsprüfer äußert sich vor diesem Hintergrund zur Ausgestaltung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems zur Einhaltung steuerlicher Vorschriften im Praxishinweis 1/2016 auf Basis des IDW PS 980 zur Ausgestaltung und Prüfung von Compliance Management Systemen. Neben der Bestimmung von Begriffen und des Zwecks eines Tax CMS verdeutlicht das IDW die Grundelemente eines solchen Systems. Zudem gibt es Hinweise zur Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit durch einen Wirtschaftsprüfer.

 

Obgleich die Fachwelt den Entwurf des Praxishinweises vom 22. Juni 2016 vielfach diskutiert hat, enthält die endgültige Fassung nur wenige Änderungen:

 

  • Die Definition der Steuerfunktion erfuhr eine Erweiterung. Neben allen Stellen, die innerhalb und außerhalb des Unternehmens in die Erfüllung steuerlicher Pflichten einbezogen und/oder Teil der steuerrelevanten Informationskette sind, gehören hierzu nunmehr auch Stellen, die nicht der Steuerabteilung des Unternehmens zuzuordnen sind.

  • Das IDW zählt eine Vielzahl von Einflussfaktoren auf die Ausgestaltung des Tax CMS auf und ergänzt hier noch die Kontinuität der personellen Zusammensetzung der Steuerfunktion, da die Fluktuation der mit dieser Aufgabe betrauten Mitarbeiter einen gewichtigen Einfluss auf die Qualität der Erfüllung der steuerlichen Pflichten hat.

  • Bezüglich der Tax Compliance-Organisation wird klargestellt, dass ein Tax CMS keine separate Aufbau- und Ablauforganisation darstellt und viele Unternehmen bereits organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der systematischen Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten ergriffen haben, ohne diese explizit als Tax CMS zu bezeichnen.

  • Für den Fall, dass verbundene Unternehmen zentrale steuerliche Aufgaben für den gesamten Konzernverbund übernehmen, sind sie unmittelbar Bestandteil des Tax CMS und regelmäßig keine Dritten, für die besondere Überwachungsmaßnahmen getroffen werden müssen. Zu den Dritten gehören nun auch Steuerberatungsgesellschaften, die ausschließlich für eine Unternehmensgruppe tätig sind.

 

Ein (geprüftes) CMS dokumentiert die Regeln und Maßnahmen, die zur Einhaltung und Befolgung der vom Steuerpflichtigen zu beachtenden Pflichten gesetzt wurden. Damit leistet es einen Beitrag zur Verhinderung von wesentlichen Regelverstößen und damit zur Vermeidung oder Reduzierung von Haftungsrisiken und steuerstrafrechtlichen Risiken für das Unternehmen und seine Organe.

 

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Ralph Grässle

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, IT-Auditor IDW

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