Das neue Vergaberecht – Reform der Unterschwellenvergabeverordnung Anfang 2017

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veröffentlicht am 19. Dezember 2016

 

​​Dieser Entwurf sieht Regelungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsverträgen unterhalb der europäischen Schwellenwerte vor und ersetzt die VOL/A, wenn die zuständigen Behörden die Verordnung in Kraft gesetzt haben. Die endgültige Fassung soll nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums Anfang 2017 (wahrscheinlich Januar) veröffentlicht werden. Bei der Reform handelt es sich vor allem um eine Vereinheitlichung des Vergaberechts. An mehreren Stellen verweisen die Bestimmungen des Entwurfes auf Vorschriften des GWB und der VgV. Positiv zu werten sind aus Sicht der öffentlichen Hand u.a. die klaren Regelungen zur Nichtanwendung des Vergaberechts bei den In-house-Vergaben und der interkommunalen Zusammenarbeit, aber auch der Themenbereich der Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit und der freien Wahl zwischen öffentlicher und beschränkter Ausschreibung. Wesentliche Veränderungen sind hinsichtlich der elektronischen Kommunikation und E-Vergabe getroffen worden. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Entwurf den Auftraggebern zukünftig mehr Freiheiten bei der Vergabe lässt.

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Jan-Volkert Schmitz

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