Gesetzesentwurf zur Pflegeberufreform im Bundeskabinett beschlossen

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​veröffentlicht am 26. Januar 2016

 

Der Gesetzesentwurf zur Pflegeberufreform ist am 13. Januar 2016 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Der Entwurf sieht vor, dass die drei Pflege-Ausbildungen Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege-ausbildung zusammengelegt werden. Künftig soll es nur noch einen Pflege-Berufsabschluss geben. Zusätzlich soll ein Pflegestudium eingeführt werden.

 

Ziel des Gesetzes ist die Sicherung einer qualitativen Pflegeversorgung sowie mit Blick auf den bereits heute bestehenden Fachkräftemangel die Sicherung der Fachkräftebasis. Die generalistische Ausbildung soll Pflegekräften ein breiteres Berufsfeld, mehr Aufstiegsmöglichkeiten und eine bessere Bezahlung ermöglichen. Das Gesetz wird von einzelnen Verbänden stark kritisiert. So befürchtet z.B. der Arbeitgeberverband Pflege im Bereich der Altenpflege einen Rückgang der Ausbildungszahlen. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens bedarf das Gesetz noch der Zustimmung des Bundesrates und soll 2016 verabschiedet werden. Das Gesetz wird bei Verabschiedung in seinen wesentlichen Teilen erst 2018 in Kraft treten. Der erste Ausbildungsjahrgang soll erst 2018 starten, um den Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben genug Zeit einzuräumen, sich auf die neue Ausbildung einzustellen.
 

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