PRIIPs-Anwendung soll für AIF und OGAW um zwei Jahre verschoben werden

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Am 03.12.2018 hat der Wirtschafts- und Währungsausschuss des EU-Parlaments (ECON) eine Beschlussvorlage für das EU-Parlament verabschiedet, die eine Verschiebung der PRIIPs-Anwendung für AIF und OGAW um zwei Jahre vorsieht. Aller Voraussicht nach müssen AIF und OGAW das sogenannte PRIIPs-Basisinformationsblatt somit erst ab Anfang 2022 Kleinanlegern im Sinne der PRIIPs-Verordnung zur Verfügung stellen.  

Im Fokus der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen PRIIPs-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 vom 26. November 2014) steht die Einführung von europaweit einheitlichen Basis-Informationsblättern (Key Information Documents – „KIDs”) für Kleinanleger von sogenannten „verpackten Anlageprodukten”. Für weitere Hintergrundinformationen zur PRIIPS-Regulierung verweisen wir auf unsere Beiträge in der Kapitalanlage kompakt aus November 2018 „ESAs veröffentlichen Konsultationsentwurf zur Änderung der Delegierten PRIIPs-Verordnung” und November 2016 „Europäische Kommission beschließt Verschiebung der PRIIPs-Verordnung auf den 1. Januar 2018”.  

Nach der aktuellen PRIIPS-Regulierung müssen im Wesentlichen Publikums-AIF, bestimmte Spezial-AIF und OGAW ab Anfang 2020 KIDs im Sinne der PRIIPS-Verordnung zur Verfügung stellen. Bis dahin finden die Regelungen über die wesentlichen Anlegerinformationen (wAI) Anwendung. Diese Frist soll nun entsprechend der Beschlussvorlage des ECON um zwei Jahre auf Anfang 2022 verlängert werden. Hintergrund dessen sind Komplikationen bei der Umsetzung der Delegierten PRIIPs-Verordnung. Von Seiten der Marktteilnehmer wurden Stimmen laut, wonach die Umsetzung insbesondere zu irreführenden Berechnungen von Transaktionskosten und Wertentwicklungsszenarien führe. Nach Ansicht der Marktteilnehmer werde diese grundlegende Problematik auch nicht von den vorgeschlagenen Änderungen des gemeinsamen Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) im Rahmen des aktuellen Konsultationsprojekts behoben (siehe hierzu unseren Beitrag in der Kapitalanlage kompakt aus November 2018 „ESAs veröffentlichen Konsultationsentwurf zur Änderung der Delegierten PRIIPs-Verordnung”).
 

Fazit


Es dürfte davon auszugehen sein, dass das Europäische Parlament entsprechend der Beschlussvorlage des ECON die PRIIPS-Anwendung um zwei Jahre verschieben wird. Es ist spannend, wie sich diese Verschiebung auf das dargestellte Konsultationsprojekt des ESAs auswirken wird. Der Zeitplan des Konsultationsprojekts sieht – insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Europawahl in 2019 – den Abschluss der Änderungen an der Delegierten PRIIPs-Verordnung bereits für Mitte 2019 vor. Sollte die PRIIPS-Anwendung allerdings bis 2022 aufgeschoben werden, würde sich eine wesentliche Überarbeitung der PRIIPS-Regulierung anbieten (und nicht lediglich eine punktuelle Überarbeitung wie im Rahmen des Konsultationsentwurfs vorgesehen).  

Über die weitere Entwicklung der PRIIPs-Regulierung halten wir Sie gern auf dem Laufenden.

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