Aktuelle Entwicklung der Grunderwerbsteuer

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Seit dem 1. September 2006 steht es den Ländern aufgrund einer Grundgesetzänderung offen, den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer (GrESt) eigenständig zu bestimmen. Bis zu diesem Zeitpunkt lag der Steuersatz in sämtlichen Bundesländern bei einheitlich 3,5 Prozent. Nachdem Schleswig-Holstein, das Saarland und Nordrhein-Westfalen ihre Steuersätze nunmehr auf 6,5 Prozent erhöht haben, ist auch Brandenburg am 1. Juli 2015 diesem Trend gefolgt und hat bei der Erhöhung gleichgezogen. Bayern und Sachsen haben als einzige Bundesländer bislang keinen Gebrauch von der Möglichkeit einer Steuersatzerhöhung gemacht. Eine Übersicht der aktuell gültigen Steuersätze haben wir für Sie in der nachstehenden Tabelle vorbereitet.
 

Bundesland
GrESt aktuell
gültig seit
Schleswig- Holstein
6,5 %
01.01.2014
Nordrhein-Westfalen
6,5 %
01.01.2015
Saarland
6,5 %
01.01.2015
Brandenburg
6,5 %
01.07.2015
Hessen
6,0 %
01.08.2014
Berlin
6,0 %
01.01.2014
Niedersachsen
5,0 %
01.01.2014
Thüringen
5,0 %
07.04.2011
Sachsen-Anhalt
5,0 %
01.03.2012
Mecklenburg-Vorpommern
5,0 %
01.07.2012
Baden-Württemberg
5,0 %
05.11.2011
Bremen
5,0 %
01.01.2014
Rheinland-Pfalz
5,0 %
01.03.2012
Hamburg
4,5 %
01.01.2009
Bayern
3,5 %
1998
Sachsen
3,5 %
1998

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

Fonds-Brief direkt 2. Juli 2015

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Meike Munderloh

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