Beabsichtigte Erhöhung der Grunderwerbsteuer

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Der gesetzliche Steuersatz für die Grunderwerbsteuer beträgt zwar lediglich 3,5 Prozent, allerdings können die einzelnen Bundesländer diesen Steuersatz selbst festlegen. Von diesem Recht haben die einzelnen Bundesländer Gebrauch gemacht, sodass im Jahr 2014 die tatsächlich erhobenen Grunderwerbsteuersätze in Abhängigkeit des Bundeslandes, in dem ein Immobilienerwerb stattfindet, zwischen 3,5 Prozent (zum Beispiel Bayern) und 6,5 Prozent (Schleswig-Holstein) liegen. In den meisten Bundesländern beträgt der aktuelle Steuersatz 5 Prozent. Nunmehr hat die Regierungsfraktion in Nordrhein-Westfalen in ihren Sitzungen beschlossen, den derzeitigen Steuersatz von 5 Prozent zum 1. Januar 2015 auf 6,5 Prozent anzuheben. Die hierdurch prognostizierten Einnahmen aus der erhöhten Grunderwerbsteuer möchte die Regierung zur Reduzierung der Neuverschuldung nutzen. Ebenso sieht das saarländische Haushaltsbegleitgesetz 2015 eine Erhöhung des Steuersatzes von 1 Prozent auf 6,5 Prozent zum 1. Januar 2015 vor. Da nicht auszuschließen ist, dass auch weitere Bundesländer diesem Beispiel folgen werden, sollte bei kurzfristig beabsichtigten Immobilienerwerben darauf geachtet werden, dass auch in den abzuschließenden Kaufverträgen sichergesellt wird, dass der derzeit aktuelle Grunderwerbsteuersatz zur Anwendung kommt. Ansonsten kann es zu nicht vorhergesehenen zusätzlichen finanziellen Belastungen für den Erwerber kommen.

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Frank Dißmann

Diplom-Kaufmann, Steuerberater

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