ESMA-Veröffentlichung: „Arbeitsprogramm für 2014 der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)“

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Am 3. Oktober 2013 hat die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2014 veröffentlicht. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Zielsetzungen der ESMA für den Bereich der europäischen Fondsregulierung in Bezug auf die AIFM-Richtlinie.
 
Was den Bereich der AIFM-Richtlinie anbetrifft, wird die ESMA nach den Aussagen des Arbeitsprogramms im nächsten Jahr eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit der Vorschriften der AIFM-Richtlinie in Bezug auf Drittländer übernehmen. In diesem Rahmen wird die ESMA vor allem eine Beurteilung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Verwahrstellen in Staaten außerhalb der EU durchführen. Zudem wird sie ihre Arbeiten zum (Vertriebs-)Pass für Nicht-EU-AIF weiter vorbereiten, da der zugehörige Report bis Juli 2014 bei der Europäischen Kommission einzureichen ist.
 
Über diese Aufgaben in Bezug auf Drittländer hinaus wird die ESMA ab dem kommenden Jahr weitreichende Informationen über die Aktivitäten von Managern alternativer Investmentfonds (das heißt Kapitalverwaltungsgesellschaften im Sinne des deutschen KAGB) von den jeweiligen zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten einholen.
 
Diese Informationen wird die ESMA nach den Angaben im Arbeitsprogramm zum einen zum Zweck der Kontrolle systemischer Risiken analysieren, zum anderen wird sie diese Informationen dazu verwenden, ihre spezifischen Aufgaben wahrzunehmen, die in den Ermächtigungsvorschriften der AIFM-Richtlinie vorgesehen sind. Als Beispiel, in welchem Bereich die ESMA im nächsten Jahr derartige Aufgaben für angezeigt hält, werden im Arbeitsprogramm Hebelfinanzierungen genannt.
 

Ausblick

Zu den Aufgaben der ESMA gehört nach Artikel 8 der EU-Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde unter anderem ihr Beitrag zur kohärenten Anwendung der verbindlichen Rechtsakte der Europäischen Union, indem die ESMA „eine gemeinsame Aufsichtskultur schafft, die kohärente, effiziente und wirksame Anwendung”, insbesondere auch der AIFM-Richtlinie sicherstellt, „bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den zuständigen Behörden vermittelt und diese beilegt” sowie - last but not least - „eine wirksame und einheitliche Beaufsichtigung der Finanzmarktteilnehmer sowie ein kohärentes Funktionieren der Aufsichtskollegien sicherstellt”.
 
Angesichts der Vielzahl der nach wie vor ungeklärten Rechtsfragen in Bezug auf die AIFM-Regulierung sowie der Zielsetzungen im Arbeitsprogramm für 2014 können für das kommende Jahr wichtige Beiträge zur Klärung von Anwendungsproblemen im Rahmen der Regulierung durch die ESMA erwartet werden.

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Sebastian Schüßler

Rechtsanwalt, Leiter Taskforce Digitale Transformation Geschäftsfeld Rechtsberatung

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