Synergien nutzbar machen – Vorabanalyse für eine gemeindeübergreifende Wärmeplanung (Kurz-ENP) – Förderung von Kurz-ENPs auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes

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veröffentlicht am 1. Oktober 2024​​​



Seit Anfang Juni 2024 fördert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) die Erstellung von Vorabanalysen zur interkommunalen Wärmeplanung (Kurz-ENP). In Anlehnung an die Energienutzungspläne (ENP) stellen die sogenannten Kurz-ENPs eine Vorstufe zur Kommunalen Wärmeplanung (KWP) dar. Dabei soll geprüft werden, inwiefern eine kommunale Zusammenarbeit bei der Durchführung einer KWP sinnvoll scheint.


Zurückzuführen ist die Förderung auf den § 4 Abs. 3 S. 2 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), das zum Beginn dieses Jahres in Kraft getreten ist. Hierbei heißt es, „dass für mehrere Gemeindegebiete eine gemeinsame Wärmeplanung erfolgen kann”.​

Dieser Satz ermöglicht somit den Zusammenschluss von sogenannten Planungskonvois, deren Umsetzung das Bundesland Bayern nun für Gemeinden und Kommunen erleichtern möchte. Ziel eines Kurz-ENPs ist zudem, Wärmepotenziale möglichst effizient und auch administrative Synergien optimal zu nutzen.

Die Förderung des StMWi umfasst eine Förderquote von maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten mit einer Deckelung dieser auf 25.000 Euro netto. Während auf Landkreisebene die Förderquote immer bei 80 Prozent liegt, ist diese bei Gemeinden gestaffelt. Die Förderquote wird in der folgenden Tabelle dargestellt. Unter die förderfähigen Gesamtkosten fallen dabei unter anderem Personalkosten sowie Nebenkosten, wie beispielsweise Reisekosten des fachkundigen Dritten.

Förderquote der förderfähigen Gesamtkosten
Förderfähige Gesamtkosten
​80 %
​bis 10.000 €
​70 %
​10.000 € bis 15.000 €
​60 %
​über 15.000 €
​Tabelle 1: Staffelung der Förderquote nach Höhe der förderfähigen Gesamtkosten​

In welchem Zusammenhang steht ein KURZ-ENP zur KWP?​

Der Kurz-ENP soll lediglich einen Zeitraum von maximal drei Monaten umfassen, in dem insbesondere zwei Kernthemen fachlich geprüft werden sollen:

  1. Die Analyse einer möglicherweise effizienteren Nutzung von Wärmepotenzialen über die Gemeindegrenzen hinweg.
  2. Die Betrachtung von möglichen administrativen Synergien zwischen den einbezogenen Gemeinden und der dadurch erreichbare Nutzen bei der Erstellung einer KWP. 

Wichtig ist hierbei, dass ein Kurz-ENP lediglich eine Vorstufe zur KWP bildet und noch keine relevanten Inhalte vorwegnehmen soll. Inhalte, die der eigentlichen kommunalen Wärmeplanung zugehören, sind im Rahmen eines Kurz-ENPs nicht förderfähig. Die Detailtiefe bleibt somit um einiges geringer und auch für die Untersuchungen sollen lediglich öffentlich zugängliche Daten herangezogen werden. Das Zusammenspiel eines Kurz-ENPs und einer KWP werden in der folgenden Abbildung verdeutlicht.


Abbildung 1: Ablauf eines Kurz-ENPs als Vorstufe einer KWP​

Inhalte und Ergebnisse eines Kurz-ENPS​

Die Inhalte eines Kurz-ENPs werden in der Leistungsbeschreibung des Förderprogramms detailliert aufgeführt. Wesentlicher Bestandteil ist dabei die Erfassung von bestehender und geplanter Infrastruktur. Außerdem soll in dem Kurz-ENP eine überschlägige Abschätzung zu größeren Wärmepotenzialen, wie z. B. Biogas oder Tiefengeothermie sowie zu dem vorliegenden Wärmebedarf durchgeführt werden. In Bezug auf die Infrastruktur gilt es, mögliche Trassenverläufe von Wärme- oder Wasserstoffnetzen zu betrachten. Anhand dieser sollen sogenannte Gebietskulissen gruppiert werden, die sich aus verschiedenen Teilgebieten, mit jeweils ähnlichen geografischen und natürlichen Bedingungen, zusammensetzen. Diese Gebietskulissen sollen jeweils aus einer Anzahl von maximal zehn bis zwölf Gemeinden bestehen.

Als Ergebnis soll eine fachlich begründete Entscheidung für oder gegen eine gemeindeübergreifende kommunale Wärmeplanung vorliegen. Aufbauend darauf wird im Falle einer Befürwortung eine Empfehlung gegeben sowie eine Aussage zur technischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit ausgesprochen.

Nach Festlegung einer Gebietskulisse kann weitergehend geprüft werden, ob eine Kulissenerweiterung administrative Synergien fördert. Hierbei bestehen zwei Möglichkeiten:

  1. Die Erweiterung um Gemeinden bereits bestehender Verwaltungsgemeinschaften oder Zusammenschlüsse. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die fachliche Gebietskulisse nur teilweise auf deren räumlichen Wirkungskreis erstreckt.
  2. Die Erweiterung um angrenzende Gemeinden, die nicht in der fachlichen Gebietskulisse mitinbegriffen sind, jedoch administrative Synergieeffekte nutzen möchten.

Grundsätzlich gilt, dass Gemeinden der empfohlenen Gebietskulisse bei der Beteiligung einzubeziehen sind und über die ausgesprochene Empfehlung informiert werden. Außerdem muss die Konstellation der vorgesehenen Zusammenarbeit der verschiedenen Gemeinden genauer erläutert werden. Infrage kommen dafür zum Beispiel eine Arbeitsgemeinschaft oder Zweckverbände.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Projektträger der Förderung ist Bayern Innovativ –​ Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH. Dementsprechend sind die Anträge dort einzureichen und werden, wenn möglich, innerhalb von zwei Monaten bearbeitet. Die Einreichung kann sowohl elektronisch als auch postalisch erfolgen.

Das ENPOnline-Portal bietet Hilfe für die Ausschreibung eines Kurz-ENPs und stellt die entsprechende Leistungsbeschreibung bereit. Zudem werden auf dem Portal auch notwendige Antragsunterlagen aufgeführt. Antragsberechtigt sind hierfür lediglich Gemeinden, die noch keine Wärmeplanung erstellt haben.

Fazit​

​Ein Kurz-ENP unterstützt insgesamt die Möglichkeit, gemeindeübergreifende Vorteile bei der Durchführung einer Wärmeplanung zu nutzen. Das Bayerische Staatsministerium setzt dabei mit einer Förderquote von bis zu 80 Prozent deutliche Anreize bei der Durchführung einer solchen Vorabanalyse. Aus unseren Erfahrungen in der Beratung zur KWP ist uns die Wichtigkeit von Synergien in der Wärmeplanung, insbesondere im administrativen Sinne, bekannt. Gerne unterstützen wir bei allen Schritten von der Antragstellung über die spätere Erstellung eines Kurz-ENPs bis hin zur kommunalen Wärmeplanung selbst.

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