Daten und Dokumente im Lebenszyklus des FM (Teil 2)

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veröffentlicht am 02. November 2016

GEFMA 922:2016 ist die Neufassung der früheren Verzeichnisse aus dem Jahr 2004. Neben der reinen Aktualisierung werden dabei die Ziele einer besseren Vollständigkeit der erfassten Dokumente und der einzelnen Angaben dazu sowie einer besseren Strukturierung und Detaillierung verfolgt. Gegenüber den früheren acht einzelnen Teilen werden weitere Teile hinzukommen; in 2016-08 wurden GEFMA 922-1, -3, -4 und -5 neu veröffentlicht. Teil 1 dieses Artikels gab einen ersten Überblick über die Neufassung. In diesem zweiten Teil wird dies fortgesetzt und es werden die Teile GEFMA 922-3, -4 und -5 vorgestellt.

 

GEFMA 922-1:2016 listet jetzt 1060 Daten und Dokumente auf, die im Laufe des Lebenszyklus des FM zu erstellen und zu verarbeiten sind. Gegenstand des Verzeichnisses ist v.a. die umfassende Darstellung der jeweiligen Rechtsgrundlagen1.

 

Eintrag aus GEFMA 922-1 

Abb. 1: Eintrag aus GEFMA 922-1


Gegenüber der früheren Fassung konnten jetzt zu jedem Eintrag auch mehrere Fundstellen im Regelwerk angegeben werden, dazu jeweils auch längere Wortlaute sowie eine Angabe, ob das bezeichnete Dokument dort definiert, beschrieben oder gefordert wird. Auch Fundstellen von Mustern der Dokumente werden benannt. Dadurch ist es dem interessierten Anwender möglich, ohne eigene Literatur-Recherche fundierte Informationen über Daten und Dokumente im FM zu erhalten.


Außerdem ist allen Teilen des Verzeichnisses gemeinsam, dass die zugrundeliegenden Daten in ein Datenmodell (FM-3D) eingebunden sind und dadurch verschiedenste Auswertungen erlauben. Dies wird anhand der jeweiligen Anhänge deutlich, die jeweils eine andere Gruppierung und Sortierung enthalten.


GEFMA 922-3 Gesetzlich geforderte Dokumente

Die Anzahl der erfassten Dokumente, die in EU-, Bundes- oder Landesrecht, DGUV-Bestimmungen oder Technischen Regeln staatlicher Ausschüsse gefordert werden, ist gegenüber der Fassung 2004 von 257 auf 346 angestiegen und liegt bei einem Drittel der Gesamtzahl aller identifizierten Dokumente. Die gestiegene Zahl ist zu einem kleineren Anteil auf Änderungen bei den Vorschriften zurückzuführen, überwiegend aber auf die noch umfangreichere Recherche und Erfassung.


Zu wiederum etwa einem Drittel gehört die Erstellung dieser Dokumente zu den typischen Pflichten eines Arbeitgebers/ Unternehmers, wie z.B. beim Ausüben eines Gewerbes, Beschäftigen von Arbeitnehmern, Sozialem Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Betriebsärztlichem Dienst etc. In vielen Fällen handelt es sich dabei um nachweisende Dokumente zu Unternehmerpflichten, die auch in GEFMA 914-1:2016 zu finden sind.


Das zweite Drittel der gesetzlich geforderten Dokumente gehört in den Pflichtenkreis eines Betreibers und seiner verantwortlichen Mitarbeiter (Führungskräfte, beauftragte und befähigte Personen) sowie der weiteren Beteiligten in der Betriebsphase (ZÜS, Schornsteinfeger etc.).


Das letzte Drittel verteilt sich auf eine Vielzahl anderer Pflichtenkreise.

 

GEFMA 922-4 Dokumente der HOAI

Die Ausgabe 2004 der GEFMA 922-4 beruhte noch auf der HOAI 1996. Seither gab es zwei Novellierungen der HOAI in 2009 und 2013. Hinsichtlich der dort geregelten Dokumentationspflichten der Objekt- und Fachplaner ist als wesentlich anzusehen, dass die Zusammenstellung der Gebäudedokumentation aus der LPH 9 Objektbetreuung in die LPH 8 Objektüberwachung verschoben wurde. Dies schlägt sich entsprechend in der Verteilung der HOAI-Dokumente über die Leistungsphasen (LPH) nieder (siehe Abb. 2). Für die Neufassung wurden außerdem weitere Leistungsbilder der HOAI erfasst. Insgesamt sind jetzt berücksichtigt:

 

  • Flächennutzungsplan (§ 18)
  • Bebauungsplan (§ 19)
  • Objektplanung/Gebäude und Innenräume
    (§ 34 i.V.m. Anl. 10.1)
  • Objektplanung/Freianlagen (§ 39 i.V.m. Anl. 11.1)
  • Objektplanung/Ingenieurbauwerke (§ 43 i.V.m. Anl. 12.1)
  • Fachplanung/Tragwerk (§ 51 i.V.m. Anl. 14.1)
  • Fachplanung/Techn. Ausrüstung (§ 55 i.V.m. Anl. 15.1)
  • Bauphysik (Anl. 1 Nr. 1.2)

 

Verteilung der HOAI-Dokumente über LPH 

Abb. 2: Verteilung der HOAI-Dokumente über LPH (Leistungsbild § 34)

 

Die Gesamtzahl der erfassten Dokumente der HOAI stieg dadurch von 169 (2004) auf 246 (2013). Bei Dokumenten, die über mehrere LPH fortgeschrieben werden (z.B. Terminpläne oder Kostenermittlungen) wird dabei jeder Bearbeitungsstand als eigenes Dokument betrachtet und gezählt.

 

Die Verteilung der Dokumente über die einzelnen Leistungsbilder sowie über Grund- und Besondere Leistung zeigt Abb. 3.

 

GEFMA 922-4:2016 besteht aus einem Hauptteil mit einer alphabetischen Auflistung der Dokumente mit Fundstellen und Wortlauten, einem Anhang A mit einer Sortierung nach den einzelnen Leistungsbildern der HOAI und einem Anhang B mit einer Einordnung der Dokumente in den Ordnungsrahmen aus Facilities und Services.

 

Hinsichtlich der Relevanz von HOAI-Dokumenten für die Betriebs- und Nutzungsphase ist festzustellen, dass nur ein geringer Anteil von ca. 10-15 Prozent (bzw. 30-35 Stück) von Bedeutung ist. Aus dem Leistungsbild des § 34 mit insgesamt 53 Dokumenten sind dies nach aktueller Einschätzung:

  1. Auflistung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
        (LPH 8 Grundleistung)
  2. Objektbegehungsprotokoll (LPH 9 Grundleistung)
  3. Gebäudebestanddokumentation (LPH 9 Bes. Lstg.)
  4. Ausrüstungs- und Inventarverzeichnisse (LPH 9 Bes. Lstg.)
  5. Wartungs- und Pflegeanweisungen (LPH 9 Bes. Lstg.)
  6. Instandhaltungskonzept (LPH 9 Bes. Lstg.)

 

Verteilung der HOAI-Dokumente über Leistungsbilder  

Abb. 3: Verteilung der HOAI-Dokumente über Leistungsbilder

 

Für einen Wechsel der HOAI-Planung (samt ihrer Dokumentation) ins Zeitalter von BIM können folgende Annahmen getroffen werden:

 

  • Die Planungsabläufe werden sich zwar ändern, aber es wird weiterhin einzelne Leistungsphasen mit dokumentierten Zwischenergebnissen der Planung geben. Diese Zwischenergebnisse werden nach jeder LPH vom Bauherren freigegeben (und archiviert) werden, bevor sie fortgeschrieben werden können.

  • Es kann zu Verschiebungen der Planungsinhalte und des Detaillierungsgrades zwischen den einzelnen LPH dergestalt kommen, dass bereits am Ende einer Vorplanung ein vergleichsweise konkretes Bild des Objektes besteht und auch für Laien eingängig visualisiert werden kann.

  • Es wird aber dabei bleiben, dass bis zur Vergabe der Ausführungsaufträge (LPH 7) herstellerneutral zu planen ist.

  • Es ist anzustreben, dass das Objekt in digitaler Form fertig durchdacht, geplant und abgebildet ist (inkl. etwaiger Varianten und Simulationen), bevor mit dem Bau begonnen wird. In diesem Sinne wird das Objekt zuerst digital im Rechner und danach physisch auf der Baustelle erstellt. Änderungen während der Bauphase sollen so auf ein Minimum reduziert werden.

 

GEFMA 922-5 Dokumente der VOB/C

Das Verzeichnis GEFMA 922-5 listet 200 Dokumente auf, die in den Normen der VOB/C (Ausgaben 2012-09, teils 2015-08) genannt sind. Einige davon sind vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu übergeben, damit dieser darauf aufbauend seine Werkstatt- und Montageplanung durchführen kann. In den allermeisten Fällen handelt es sich um Dokumente, die der Auftragnehmer zu erstellen und spätestens bei der Abnahme an den Bauherrn zu übergeben hat.

 

Wenn Bauleistungen nach VOB/B beauftragt sind, dann wird die VOB/C automatisch auch Vertragsbestandteil (siehe § 1 Abs. 1 VOB/B). Dokumente, die von Auftragnehmern auf Basis der Grundleistungen der VOB/C gefordert sind, stellen dann geschuldete Leistung dar. Dokumente auf Basis Besonderer Leistungen bedürfen der gesonderten Beauftragung. Bei Bau-leistungen, die nicht nach VOB vergeben werden, sollten bzgl. der Dokumentation mindestens gleichwertige Vereinbarungen getroffen werden.

 

Auch GEFMA 922-5 hat einen Hauptteil mit einer alphabetischen Sortierung der Dokumente, einen Anhang A nach Fundstellen (DIN 18300 bis DIN 18459 VOB/C ATV) und einen Anhang B nach Facilities und Services.

 

Im Vergleich zu den HOAI-Dokumenten sind folgende Unter-schiede von Belang:

 

  • Die HOAI unterscheidet im Leistungsbild der Technischen Ausrüstung (§ 55) nicht zwischen einzelnen gebäudetechnischen Gewerken, d.h. die dort geregelten Planungsleistungen und Dokumente sind nicht gewerkespezifisch. In den Normen der VOB/C sind die einzelnen Gewerke unterschieden, die dortigen Angaben sind dementsprechend differenziert.
  • Zum Zeitpunkt der Anwendung der VOB/C (LPH 8) sind die Aufträge an die bauausführenden Unternehmen bereits vergeben, d.h. die dort geforderte Werkstatt- und Montageplanung samt der dabei entstehenden Dokumente ist auch herstellerspezifisch.
  • In der VOB/C sind besonders betriebsrelevante Dokumente gefordert, wie z.B. Bedienungs-/Wartungsanleitungen. Diese sind bereits vor der Abnahme für die Einweisung des Betriebspersonals erforderlich.

 

Hinsichtlich der Relevanz von VOB/C-Dokumenten für die Betriebs- und Nutzungsphase ist festzustellen, dass ein hoher Anteil von ca. 75 Prozent (bzw. 148 Stück) von Bedeutung ist.

 

Die in diesem Artikel getroffenen Aussagen über die Betriebsrelevanz von HOAI- und VOB/C-Dokumenten werden derzeit noch im AK „BIM im FM” diskutiert und können sich daher noch verändern. In den künftigen Teilen GEFMA 922-6 (Abnahmedokumente), 922-7 (Dokumente für das Objektmanagement) und 922-8 (Dokumente für das Betreiben) wird dann das Ergebnis der AK-Arbeit nachzulesen sein.

 

Teil 3 der Artikelreihe behandelt weitere Aspekte von GEFMA 922.

 

Quellen:

  • GEFMA 922-3 Daten und Dokumente im Lebenszyklus des FM; Gesetzlich geforderte Dokumente; Stand 2016-08; GEFMA e.V.
  • GEFMA 922-4 Daten und Dokumente im Lebenszyklus des FM; Dokumente der HOAI; Stand 2016-08; GEFMA e.V.
  • GEFMA 922-5 Daten und Dokumente im Lebenszyklus des FM; Dokumente der VOB/C ATV; Stand 2016-08; GEFMA e.V.

 

1 Der Zusammenhang zwischen Dokumenten und ihrer Bedeutung als Nachweis der Erfüllung von Pflichten wird in GEFMA 914 dargestellt.

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Ulrich Glauche

Dipl.-Ingenieur (FH)

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