Ermittlung der Kosten für das Betreiben von technischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden

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veröffentlicht am 28. November 2013

Der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) hat eine neue Empfehlung mit dem Titel „Ermittlung der Kosten für das Betreiben von technischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden” (TGA-Kosten Betreiben 2013) herausgegeben.

 

Eingeflossen sind neu gewonnene Erkenntnisse aus einem Forschungsprojekt, das der AMEV zur Verbesserung der Genauigkeit der Budgetierung auf Grundlage seiner bereits im Jahre 2000 überarbeiteten Empfehlung „Personalbedarf 2000” initiiert hatte. Zudem wurden u.a. durch die Bereitstellung aktualisierter Jahreskostenfaktoren oder auch die Vereinfachung des Berechnungsverfahrens (Berechnung in verschiedenen Komplexitätsstufen) Anpassungen an die aktuellen Anforderungen des Gebäudebetriebs vorgenommen.

Die Technische Gebäudeausstattung bedarf, wie auch ein Gebäude selbst, einer kontinuierlichen sowie qualifizierten Instandhaltung im Rahmen des technischen Gebäudemanagements während der gesamten Nutzungsdauer. Nur so ist zu gewährleisten, dass die technischen Anlagen dauerhaft den Anforderungen an die Betriebssicherheit genügen und eine hohe Verfügbarkeit realisieren. Darüber hinaus sichert eine qualifizierte Instandhaltung die Ausnutzung der technischen Lebensdauer der Anlagen sowie die Begrenzung des Unterhaltungsaufwands und des Energieeinsatzes auf das notwendige Maß und fördert damit maßgeblich die Wirtschaftlichkeit der gebäudetechnischen Ausrüstung. Dies unterscheidet Gebäude und technische Anlagen kommunaler Gebietskörperschaften nicht von denen privater Unternehmen. 
 
Die Kosten für den Betrieb der technischen Anlagen stellen gerade bei öffentlichen Gebäuden einen erheblichen Kostenfaktor dar. Zur ordnungsgemäßen Instandhaltung ihrer Anlagen müssen kommunale Gebietskörperschaften wie Städte, Gemeinden, Landkreise etc. Jahr für Jahr enorme finanzielle Mittel im Haushaltsplan vorsehen. Der wirtschaftliche Gebäudebetrieb ist für die öffentliche Hand aufgrund des nach dem Haushaltsrecht geltenden Prinzips der Wirtschaftlichkeit eine gesetzliche Verpflichtung, sodass Maßnahmen bspw. zur Minimierung des Energieverbrauchs, zur Optimierung der Lebensdauer von Bauteilen und Anlagen oder auch zur Gewährleistung der Versorgungs- und Betriebssicherheit zwingend anzustrengen sind. Sie bedürfen aber einer fundierten Planung sowie Anmeldung des notwendigen Budgets. 
 
Das in der neuen Empfehlung des AMEV vorgeschlagene Verfahren ermöglicht es den Verantwortlichen in den kommunalen Gebietskörperschaften das für den Betrieb der technischen Anlagen erforderliche Budget (Mittel- und Personalbedarf) zu ermitteln und auf dieser Grundlage zur Freigabe anzumelden. Darüber hinaus ermöglicht das Verfahren auch eine Überprüfung von Fremdleistungskosten, d.h. die Kosten für das Betreiben der technischen Anlagen, die sich aus den in der Empfehlung dargestellten Berechnungsschemata ergeben, können damit sowohl für den Einsatz interner wie auch externer Dienste genutzt werden. 
 
Die vorgestellten Bemessungsverfahren sind mit den in der Praxis vorhandenen Daten ausführbar und liefern die Grundlage des Ressourcenbedarfs für den Betrieb der technischen Anlagen. Mithilfe des gemeinsam mit der Empfehlung ebenfalls zur Verfügung gestellten Excel-Tools des AMEV oder anderer auf dem Markt verfügbarer Kalkulations-Tools kann das Berechnungsverfahren in den verschiedenen Komplexitätsstufen durchgeführt werden. 
 
Das Excel-Tool der AMEV beinhaltet neben dem eigentlichen Datenblatt zur Berechnung der Kosten für das Betreiben der technischen Anlagen ein Datenblatt mit ausführlichen Hinweisen zur Anwendung des Berechnungstools. Weitere Datenblätter mit den Faktoren und Tabellen, die im Verfahren zur Anwendung kommen, laufen zur besseren Übersichtlichkeit im Hintergrund, können bei Bedarf aber jederzeit eingeblendet werden. 
 
Die zur Berechnung hinterlegten Jahreskostenwerte basieren auf den Daten von 140 Gebäuden der öffentlichen Hand, vornehmlich aber von Instituts- und Lehrgebäuden, Forschungs- und Laborgebäuden, Büro- und Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kindertagesstätten sowie Feuerwehrbauten. Aus diesem Grund sollte das Verfahren auch nur bei Gebäudebeständen mit ähnlichen Nutzungsarten Anwendung finden. Zudem wird empfohlen, das Berechnungsverfahren nur auf größere Gebäudebestände anzuwenden, da potenzielle Berechnungsabweichungen aufgrund individueller Extremwerte bei der Anwendung des Verfahrens auf Einzelgebäude zu erheblichen Abweichungen und somit zu fehlerhaften Endergebnissen führen können. Bei einer größeren Anzahl von Gebäuden hingegen relativieren sich potenzielle Berechnungsabweichungen.
 
Das vom AMEV in der Empfehlung vorgeschlagene Verfahren ist ein geeignetes Hilfsmittel für alle Verantwortlichen in kommunalen Gebietskörperschaften, den zum Betreiben der technischen Anlagen erforderlichen Mittel- bzw. Personalbedarf auf einfache Art und Weise zu ermitteln. Zumal der AMEV das entsprechende Kalkulations-Tool zur Durchführung des Berechnungsverfahrens ebenfalls zur Verfügung stellt. Die Empfehlung sowie das Excel-Tool können auf der Homepage des AMEV kostenlos heruntergeladen werden.

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