Positives Resümee zur Bundesfachtagung Betreiberverantwortung 2018

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veröffentlicht am 02. Mai 2018

Mit etwas mehr als 200 interessierten Teilnehmern konnte die 7. Bundesfachtagung Betreiberverantwortung am 27. Februar 2018 zwar nicht die Teilnehmerzahl des Vorjahres (234 Teilnehmer) überbieten, war aber erneut der am besten gebuchte Themenkomplex des INservFM Kongresses. Die unter der fachlichen Leitung von Rödl & Partner stattfindende Bundesfachtagung erfreut sich damit weiterhin einer großen Nachfrage in der Branche. Auch die insgesamt sehr guten Bewertungen und Rückmeldungen der Teilnehmer geben Anlass, auf die erfolgreiche Veranstaltung zurückzublicken und auch in diesem Jahr ein positives Resümee zu ziehen.

 

Themenblock 1: Neue Anforderungen aus Vorschriften, Normen und Richtlinien

Der erste Themenblock ist traditionell den neuen und geänderten Regelwerken gewidmet, die für die Branche maßgebliche neue Anforderungen bedeuten. Zunächst stand die am 19. August 2017 in Kraft getretene 42. BImSchV im Mittelpunkt des Interesses. Die Verordnung, die zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes erstmals rechtlich bindende Regelungen zur Errichtung, zur Beschaffenheit und zum Betrieb von Verdunstungskühlanlagen festlegt, wurde anhand der relevanten Anforderungen beim Betrieb von Verdunstungskühlanlagen im Zusammenspiel mit der VDI 2047-2 vorgestellt und diese am praktischen Beispiel einer Verdunstungskühlanlage gespiegelt. Hierzu wurden der technische Aufbau sowie Folgen und deren Anforderungen auch bezogen auf die Qualifikation des Personals bei der Umsetzung erläutert.

 

Weiterhin wurde der aktuelle Bearbeitungsstand der DGUV Information 215-461 „Gebäudemanagement – Sicheres Betreiben und Instandhalten von Gebäuden“ dargestellt. Die DGUV Information beinhaltet die sicherheits- und gesundheitsgerechte Planung, Koordinierung und Durchführung der Arbeiten beim Betrieb von Verwaltungsgebäuden sowie deren Instandhaltung. Die DGUV-Information 215-461 soll künftig einen Überblick über die resultierenden Anforderungen an die maßgeblichen Akteure im Gebäudemanagement geben und einen Leitfaden zu den einzelnen Prozessschritten des Gebäudemanagements umfassen.

 

Der dritte Vortrag dieses Themenblocks erläuterte Zielsetzung, Inhalte und Fassungen der einzelnen Teile der vom VDI erarbeiteten Richtlinienreihe VDI 3810 „Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen“, die dem Bereich des FM zugeordnet ist. In der Richtlinienreihe sind folgende Teile fertiggestellt, liegen als Entwurf vor oder sind in der Bearbeitung:

 

  • Blatt 1: (2012-05) Grundlagen (in Überarbeitung)
  • Blatt 1.1: (2014-09) Grundlagen – Betreiberverantwortung (in Überarbeitung)
  • Blatt 2: (2010-05) Sanitärtechnische Anlagen
    (in Überarbeitung)
  • Blatt 3: (2016-12) Heiztechnische Anlagen (Entwurf)
  • Blatt 4: (2013-12) Raumlufttechnische Anlagen
  • Blatt 5: (2018-01) Gebäudeautomation
    (zusammen mit GEFMA)
  • Blatt 6: (2013-11) Aufzüge

 

Themenblock 2: Betreiberverantwortung in der Praxis

Im zweiten Vortragsblock wurden einzelne Aspekte der Betreiberverantwortung in der Praxis beleuchtet, beginnend mit der Schilderung und Darstellung von Un- und Störfällen im Zusammenhang mit der Betreiberverantwortung, die auch bei Beherrschung der Anforderungen zur Wahrnehmung der Betreiberverantwortung nie gänzlich ausgeschlossen werden können, sowie der Erläuterung deren insbesondere haftungs- und versicherungsrechtlichen Folgen anhand von Praxisfällen.

 

Es folgte ein Beitrag zu Legionellen in Trinkwasserinstallationen, deren Vorkommen, den Ursachen sowie den dann notwendigen Maßnahmen. Legionellen gehören zur Gruppe der Krankheitserreger, die mit dem Wasser übertragen werden und dadurch ein Gesundheitsrisiko darstellen können. Legionellen sind in der Lage künstliche Wassersysteme zu besiedeln und können sich dort stark vermehren. Strategien zur Bekämpfung und Vermeidung von Legionellen-Kontaminationen beschäftigen Betreiber und Überwachungsbehörden bereits aktuell und aufgrund der gesetzlichen Änderungen auch zukünftig.

 

Abgerundet wurde der Themenblock mit einem Vortrag über Ausschreibung und Betreiberverantwortung und der Frage, wie die Bezuschlagung eines Angebotes über die Erbringung von FM-Leistungen nicht ausschließlich nur nach dem Kriterium des günstigsten Preises erfolgen kann. Die für die Betreiberverantwortung wichtigen qualitativen Aspekte und der dabei eigentlich entscheidende Leistungsinhalt mit der Festlegung weiterer, nichtpreislicher Zuschlagskriterien und einer erschöpfenden Leistungsbeschreibung sind die Grundlage für vergleichbare Angebote und können so die Bezuschlagung ausschließlich nach dem Kriterium Preis vermeiden.

 

Themenblock 3: Neufassung GEFMA 190

Der dritte Themenblock war der anstehenden Neufassung der GEFMA-Richtlinie 190 „Betreiberverantwortung im Facility Management“ gewidmet. Die Erstausgabe von GEFMA 190 stammt aus dem April 2003 (Entwurf) bzw. Januar 2004 (Ausgabe). In den ersten Jahren nach Veröffentlichung tat sich die Richtlinie schwer, Aufmerksamkeit und Anerkennung in der Branche zu finden. Inzwischen sind über 14 Jahre vergangen, Betreiberverantwortung zählt heute zu den unbestrittenen Megatrends der Branche, kaum ein Marktteilnehmer kommt an dem Thema vorbei. Die Neufassung der GEFMA 190 steht an und wird von allen Akteuren ungeduldig erwartet.

 

Die drei Vorträge informierten über die anstehenden Überarbeitungen, angefangen mit der Definition des Begriffs Betreiberverantwortung und der Klärung des Betreiberbegriffs über die Differenzierung von (Daten-)Elementen, von Konformitätsleveln der Regelwerke, von Unternehmer- und Betreiberpflichten, von Handlungsebenen sowie von Pflichten und Tätigkeiten bis hin zu den elektrotechnischen Aspekten der Neufassung der GEFMA 190. Detaillierte Informationen zu der Neufassung können den beiden Artikeln „Betreiberverantwortung im FM (Neufassung 2018)“, erschienen im Facility Manager, Ausgaben 12/2017 (Teil 1) und 01/2018 (Teil 2) entnommen werden.

 

Die Neufassung der GEFMA 190 wird die Erkenntnisse der letzten Jahre aufgreifen und auch im Hinblick auf Definitionen, u.a. der Betriebssicherheitsverordnung als solcher, aber auch bezüglich der Abgrenzung zwischen den Unternehmerpflichten und den Betreiberpflichten Empfehlungen für die Anwendung in der Praxis abgeben. Damit soll ein weiterer Beitrag geleistet werden, um die bei Vertragsgestaltungen, aber auch in der Umsetzung der geschlossenen Verträge auftretenden Unsicherheiten der Anwender zu minimieren.

 

Themenblock 4: IT-Unterstützung für die rechtssichere Wahrnehmung der Betreiberverantwortung

Abgeschlossen wurde die Tagung in diesem Jahr mit einem Themenblock zur IT-Unterstützung für die Wahrnehmung der Betreiberverantwortung. Neben einem Vortrag über die Entwicklung eines Tools zur datenbankgestützten Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen wurde der von Rödl & Partner entwickelte Vertragsgenerator zur automatisierten Erstellung von Verträgen und Dokumenten nach dem Baukastensystem vorgestellt, mit dem eine einheitliche Vertragsgestaltung automatisch auf den jeweils aktuellen Stand von Rechtsprechung und Regelwerksänderungen im Unternehmen sichergestellt werden kann.

 

Während Service Level Agreements aus vertraglicher Sicht weitgehend optimiert sind und mit REG-IS ein mächtiges Werkzeug zur Identifikation von Betreiberpflichten zur Verfügung steht, lässt die Verankerung dieser und ähnlicher Vorgaben in der IT noch Entwicklungspotenzial erkennen. Der dritte Beitrag des Themenblocks beschäftigte sich mit den Möglichkeiten der IT-Unterstützung bei der Dienstleistungssteuerung und wie dieses Potenzial insbesondere mit CAFM erschlossen werden kann.

 

Fazit und Ausblick

Das auch in diesem Jahr wieder sehr große Interesse an der Bundesfachtagung mit einer Vielzahl relevanter Themen, die angeregten Diskussionen während und zwischen den Themenblöcken sowie der intensive Austausch der Teilnehmer sowohl untereinander als auch mit den Referenten unterstreichen die Notwendigkeit der fortgesetzten Auseinandersetzung mit den Themen und damit die Wichtigkeit der Tagung für die gesamte Branche. Das Feedback bestätigt, dass die Qualität und Relevanz der Vortragsinhalte bei den Teilnehmern sehr gut angekommen sind. In diesem Sinne möchten wir auch die Bundesfachtagung 2019 ausrichten und freuen uns bereits wieder auf zahlreiche interessante Vortragseinreichungen.

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Henning Wündisch

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