Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der Berichts­pflich­ten in der Nachhal­tigkeits­bericht­erstattung – Aktuelle Entwick­lun­gen und Aus­​blick​

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​​​​​​​​​​veröffentlicht am 17. Februar 2025 | Lesedauer ca. 2 Minuten


Die ersten CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichte wurden in den vergangenen Wochen veröffentlicht, und wenngleich die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht weiterhin aussteht, hat auch hierzulande der Großteil der Unternehmen im CSRD-Anwenderkreis den Berichterstattungsprozess bereits in die Wege geleitet. Vor dem Hintergrund der durch die Europäische Union geplanten Entbürokratisierung könnten sich nun jedoch noch einige Änderungen in Bezug auf die Pflichten zur Offenlegung umfangreicher Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen ergeben: Mit der Omnibus-Initiative strebt die EU eine umfangreiche Reduktion der Berichtspflichten an, unter anderem im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung.​​​​​
 

Welches Ziel verfolgt die Omnibus-Initiative? 

Mit der Veröffentlichung der „Budapester Erklärung“ gab der Europäische Rat am 08. November 2024 offiziell bekannt, dass die Europäische Union für das erste Halbjahr 2025 die Vorlage eines Vorschlags zur Reduktion der allgemeinen Berichtspflichten um mindestens 25% plant. Konkretisiert wurden die Pläne durch den am 29. Januar 2025 vorgestellten „EU Competitive Compass“ sowie das am 11. Februar 2025 veröffentlichte „2025 Commission Work Programme​“, die eine Verringerung der Berichtspflichten um mindestens 25% für alle Unternehmen und um mindestens 35% für KMU als zentrales Ziel der Initiative vorsehen. Durch den daraus resultierenden geringeren Bürokratieaufwand soll in erster Linie die europäische Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.  

Welche Vereinfachungen sind geplant? 

Laut EU-Kommission beginnt der Vereinfachungsprozess ab Februar 2025 mit der Vorlage des ersten von mehreren „Omnibus-Paketen“. Dieses soll weitreichende Vereinfachungen in den Bereichen Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD/ESRS), Sorgfaltspflichten (CSDDD) und EU-Taxonomie umfassen. Die Vorstellung mindestens zweier weiterer Omnibus-Pakete soll ebenfalls innerhalb des ersten Halbjahrs 2025 erfolgen. 

Folgende Maßgaben für das erste Omnibus-Paket werden im EU Competitive Compass explizit angeführt: 
  • ​Angemessene Zeitpläne 
  • Berichtspflichten, die in einem angemessenen Verhältnis zur Unternehmensgröße stehen 
  • Adressierung des Trickle-Down-Effekts, damit kleinere Unternehmen entlang der Lieferketten nicht unverhältnismäßig hohen Berichtspflichten unterworfen werden, die ursprünglich nicht für sie gedacht waren 
  • Definition einer neuen Kategorie für „Small Mid-Caps“ (Unternehmen größer als KMU, aber kleiner als große Unternehmen), die ähnlich wie KMU von maßgeschneiderten regulatorischen Erleichterungen profitieren sollen 
  • Bessere Abstimmung der Anforderungen mit den Bedürfnissen der Investoren 
  • Vereinfachung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) für kleinere Marktteilnehmer 

Ausblick: Welche Änderungen an den Berichterstattungspflichten sind zu erwarten und wie geht es weiter? 

Folgende Änderungen in Bezug auf die Berichtspflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten auf Basis der bisher offiziell verfügbaren Informationen als wahrscheinlich: 
  • Verschiebung des Anwendungszeitpunkts 
  • Anpassung des Anwenderkreises
  • Reduktion der geforderten Berichtsinhalte bzw. der Anzahl der Datenpunkte 

In welchem Umfang die genannten Anpassungen tatsächlich erfolgen, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Die Vorstellung des ersten Omnibus-Pakets durch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Exekutiv-Vizepräsident Stéphane Séjourné ist laut vorläufiger Tagesordnung aktuell für die Kommissionssitzung am 26. Februar 2025 anberaumt. Ab diesem Zeitpunkt dürften die konkreten Auswirkungen der Initiative auf die Berichtspflichten im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung dann bekannt sein. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden. ​


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