Energieaudit für mehr Nachhaltigkeit – Pflicht erfüllt und Chancen genutzt?

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veröffentlicht am 16. November 2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 
Deutschland hat sich verpflichtet bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Das bedeutet eine vollständige Dekarbonisierung in den nächsten zwei Jahrzehnten, auch in der Wirtschaft. Hierbei spielen das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine zentrale Rolle. Viele Unternehmen sind sich ihrer Verantwortung bewusst und zeigen den Willen für Veränderungen. Um die Vorgaben zu erreichen, ist es wichtig, ein Nachhaltig­keits­management aufzubauen, sich ehrgeizige Ziele zu setzen und Maßnahmen umzusetzen. 

Die umfassende Nachhaltigkeitsbetrachtung gewinnt angesichts steigender regulatorischer und gesellschaftlicher Anforderungen massiv an Bedeutung. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und sind zwei zentrale regulatorische Vorgaben, aus denen für Unternehmen Pflichten, aber auch Chancen hervorgehen. So wird beispielsweise der Anwenderkreis zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die CSRD allein in Deutschland von ca. 500 Unternehmen auf schätzungsweise 15.000 betroffene Unternehmen ausgeweitet, welche über soziale, ökologische und ökonomische Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit berichten müssen. Diese Maßnahmen sind wichtige Schritte zur Erreichung der Klimaneutralitätsziele.
 
Die CSRD löst das bisher in Deutschland geltende CSR-RUG (CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz) ab und tritt ab 2024 stufenweise in Kraft. Die Berichtspflicht gilt für Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Merkmale erfüllen:

  • Mehr als 250 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 
  • Mehr als 25 Mio. € Bilanzsumme
  • Mehr als 50 Mio. € Nettoumsatzerlöse

Darüber hinaus stellt die im Dezember 2012 in Kraft getretene und mittlerweile überarbeitete Richtlinie 2012/27/EU der Europäischen Union eine gemeinsame europäische Zielvorgabe zur Steigerung der Energieeffizienz dar. So besteht durch diese EU-Richtlinie die grundsätzliche Verpflichtung für Unternehmen, die als Nicht-KMU zu bewerten sind, ein sogenanntes Energieaudit durchzuführen. Eine Zuordnung zu den Status KMU oder Nicht-KMU erfolgt über die Anzahl der Beschäftigten, die Umsatz­erlöse und Beteiligung von öffentlichen Stelle(n) oder Körperschaft(en) des öffentlichen Rechts. 

Auf Grundlage der genannten Richtlinie wurde das deutsche Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) erlassen, welches seit Dezember 2015 Nicht-KMUs alle vier Jahre zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247 verpflichtet. Ein Nichteinhalten der gesetzlichen Verpflichtung kann zu einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro führen. Unternehmen mit zertifiziertem Energie- bzw. Umweltmanagementsystem oder einem Jahresenergieverbrauch unter 500.000 kWh sind von der genannten Pflicht ausgenommen. 

Für Unternehmen mit geringem Jahresenergieverbrauch (<500.000 kWh) oder KMUs besteht sogar die Möglichkeit, freiwillig ein Energieaudit durchzuführen und dabei eine Förderung von bis zu 80 Prozent bzw. maximal 6.000 € zu erhalten. Die Förderung wird im Rahmen der Förderrichtlinie des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Energie „BAFA - Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247 – Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247” vom 13.11.2020 gewährt.

Damit Maßnahmen und Initiativen einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten und glaubwürdig sind, ist eine systematische Vorgehensweise von zentraler Bedeutung. Hier kann das Energieaudit als initiale Methode genutzt werden, um die wesentlichen Handlungsfelder zu identifizieren und passende Maßnahmen abzuleiten. Das Energieaudit wird dabei nach der Energieauditnorm DIN EN 16247-1 durchgeführt und bietet damit maximale Transparenz. Daher ist es sinnvoll, die Ergebnisse von Energieaudits in Nachhaltigkeitsberichten zu dokumentieren.

Insgesamt unterstützen Energieaudits die Ziele der Nachhaltigkeit, indem sie dazu beitragen, Energie­effizienz zu steigern, Ressourcen zu schonen, Umweltauswirkungen zu reduzieren und langfristige wirtschaftliche Nachhaltigkeit zu fördern. Dies macht sie zu einem wichtigen Instrument für Organisa­tionen, die ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen möchten und können als Basis für Nachhaltigkeitsberichte genutzt werden.

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Benjamin Hufnagel

Wirtschaftsingenieur (B.Eng.), M.A. Europäische Energiewirtschaft

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