Saubere Energie vom Bauernhof / Clean energy from the farm

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Wie nachhaltige Landwirtschaft Italien in Schwung bringt  / How sustainable agriculture leverages Italy
de »  Die Landwirtschaft ist der momentan einzige Wachstumsbereich der italienischen Wirtschaft. Ein BSP-Wachstum von bis zu 4,9 Prozent, eine Steigerung der Zahl der Arbeitsplätze von 10,1 Prozent, ein Wachstum der von unter 30-Jährigen geführten Höfe um 4,2 Prozent: So sehen die Zahlen einer kürzlich veröffentlichten Studie von ISTAT (der italienischen Statistikbehörde) aus. Momentan erlebt also der Primärsektor in Italien zum ersten Mal nach dem Zweiten Weltkrieg einen zweiten Frühling gegenüber Industrie und Dienstleistungen. Was aber sind die Gründe für diesen positiven Trend, gerade in einem Moment, in dem das ganze Land von einer der schwersten Krisen der letzten einhundert Jahre heimgesucht wird?  
en »  Agriculture is currently the only growth sector of the Italian economy. The gross national product grew by 4.9 Prozent, the number of jobs increased by 10.1 Prozent and a growth of 4.2 Prozent was reported for farms run by farmers aged below 30 – such are the facts revealed in a study recently published by ISTAT (the Italian statistical office). The above figures show that the primary sector is enjoying a revival for the first time after the Second World War, thus setting itself apart from the secondary (industry) and tertiary (services) sectors. But what has brought about such a positive trend exactly at the time when the whole country is in one of the deepest crises of the last one hundred years?

 


Die Entwicklung des biologischen Anbaus, der Biotechnologien und die Nutzung von nachhaltigen Methoden sind die Parameter der sogenannten “Landwirtschaft 2.0”. Diese neuen Trends werden von der europäischen Landwirtschafts- (PAC 2013) und Energiepolitik (Ziel 20-20-20) angekurbelt. Die Richtung, die sich daraus ergibt, ist auf eine moderne Landwirtschaft ausgerichtet, die in der Lage ist, eine angemessene Nahrungsmittelproduktion mit möglichen Risikofaktoren für die Nachhaltigkeit, wie etwa Klimaveränderung, Wasserverbrauch und Bioenergie, in Einklang zu bringen. Daher kann die Landwirtschaft heutzutage den Faktor Energie und den Aspekt der bestmöglichen Ausnutzung der ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht ausblenden, auch wenn die eigentliche Hauptrolle die Erzeugung und Verbesserung qualitativ hochwertiger Lebensmittel zukommt.
 
Nichtsdestotrotz benötigt die Landwirtschaft eine angemessene wirtschaftliche Unterstützung vonseiten der öffentlichen Hand; vor allem aufgrund der Schwierigkeit für kleine Gesellschaften Kredite zu erhalten und die Finanzierungen zurückzuzahlen. Im europäischen Rahmen gibt es in dieser Hinsicht den europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft (EAGFL) und den europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der durch die Verordnung (EG) 1290/2005 für die Finanzierung des Entwicklungsprogrammes des ländlichen Raumes für den Zeitraum 2007-2013 eingeführt wurde. Insbesondere finanziert der EAGFL, als Garantiefonds mittels einer teils zentralisierten, teils einer zwischen den Mitgliedsstaaten und der Union konkurrierenden Verwaltung, die Direktzahlungen an die Landwirte und die Maßnahmen zur Regulierung des Marktes für landwirtschaftliche Produkte.
 
ELER hingegen bezuschusst Modernisierungsmaßnahmen landwirtschaftlicher Betriebe zu dem Zweck, Innovationen in den Abläufen sowie die Produktivitätssteigerung des gesamten Sektors zu fördern. Dies geschieht auch durch Investitionen in die Energieproduktion aus Erneuerbaren Energien und zum Anbau von Biomasse zu energetischen Zwecken. Förderungsfähig sind dabei sowohl die Investition in Material (Errichtung oder Verbesserung von Immobilien, Ankauf neuer Maschinen, Zubehör oder Computer), als auch immaterielle Investitionen (Erwerb von Know-how, Einrichtung von Nachverfolgungssystemen, Zertifizierungen). Auf innerstaatlicher Ebene wird der Fonds durch die sogenannte Maßnahme 121 genutzt, für die einige Ausschreibungen in verschiedenen Regionen noch laufen (u.a. Emilia-Romagna, Basilikata, Veneto, Toskana).
 
In Italien wurde dieses Thema zudem kürzlich wieder aufgenommen, in Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Dekretes über Erneuerbare Energien (D.M. 06.07.2012). Es wurde ein neuer Förderungsplan für Erneuerbare Energien (außer Photovoltaik) aufgestellt, der insbesondere auf Anlagen im Bereich der Biomasse und Biogas ausgerichtet ist. Auch wenn in dem Dekret die Tendenz des Gesetzgebers zu erkennen ist, Förderungen zu reduzieren, werden diesen Anlagen höhere Tarife zugestanden als anderen Anlagentypen. Wenngleich die Förderung in Höhe von 28ct/kWh, die die meisten der Anlagen erhalten haben, abgeschafft wurde, sieht das neue Dekret eine Unterscheidung der Förderungshöhe nicht nur auf Grundlage der jeweiligen Leistung, sondern auch nach der Art der genutzten Biomasse (des genutzten Biogases) vor. Wobei insbesondere Anlagen, die Nebenprodukte biologischer Herkunft oder verschiedene Abfälle benutzen, bevorzugt werden.
 
Darüber hinaus gibt die Neuregelung denjenigen Biomasseanlagen Vorrang, die sich im Eigentum von landwirtschaftlichen Betrieben befinden und eine Leistung von nicht mehr als 600 kW haben, sowie Anlagen, deren Tätigkeit im Rahmen der Aufbereitung von Abfall als hilfreich angesehen wird. Damit sollen zwei Ziele gleichzeitig erreicht werden. Es soll die Landwirtschaft für den Bereich Energie sensibilisiert werden, indem die Errichtung von Kleinanlagen, die zur Versorgung des eigenen Bedarfes gedacht und im größeren Rahmen der Dezentralisierung der Energieversorgung stehen, gefördert wird. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, die Gülle und die Überbleibsel der Bewirtschaftung als Grundlage für die Fütterung der eigenen Anlage zu nutzen und Dünger oder Bodenverbesserer zur Wiederverwendung auf den Feldern zu erzeugen. So wird es dem Landwirt ermöglicht, Kosten in Einnahmen zu verwandeln.

Des Weiteren ist festzustellen, dass, auch wenn das Dekret eine Kumulierung von in ihm vorgesehenen Förderungen mit anderen aufgelisteten Förderungen nicht zulässt, die Regelungen des sog. Decreto Romani (D.Lgs. 28/2011) aufrecht erhalten werden, die Biomasse- und Biogasanlagen mit einer Leistung von nicht mehr als 1 MW, die im Eigentum landwirtschaftlicher Betriebe stehen, die Möglichkeit einer Kumulierung der einheitlichen Tarife mit anderen öffentlichen Förderungen von bis zu 40 Prozent der Investitionskosten zugestehen.
 
Diese Herausforderungen der Landwirtschaft sind damit unter besten Vorzeichen gestartet, auch wenn viele Aspekte noch zu klären sind:
  • Die Umsetzung des sogenannten “kurzen Weges” (filiera corta), um die Transport- und Behandlungskosten der Rohstoffe zu verringern;
  • größere vertragliche und genehmigungsrechtliche Flexibilität hinsichtlich der zu nutzenden Biomasse, um eine höhere Bankability der vorhandenen Projekte zu erreichen sowie
  • eine bessere Koordinierung der anwendbaren Genehmigungsverfahren.
     
    Aus dieser kurzen Untersuchung ergibt sich, dass, bis zu einem Abschluss der endgültigen Umstrukturierung des landwirtschaftlichen Sektors in Richtung dieser neuen Wettbewerbsherausforderungen, die Beteiligten an einem Strang ziehen müssen, um die notwendige Unterstützung der Modernisierungen und Implementierung der neuen Technologien zu erreichen und gleichzeitig für die Landwirte eine Informations- und Ausbildungskampagne starten müssen, um ihnen aufzuzeigen, dass die Wertung zwischen Umweltbilanz und wirtschaftlicher Bilanz eine Lösung sein kann, aus der momentanen Krise herauszufinden.

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Svenja Bartels

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