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Das Interesse an Power Purchase Agreements in Deutschland wächst. Doch woran können Anlagenbetreiber festmachen, ob sich auch für sie der Abschluss eines PPAs lohnt?
Die Experten Kai Imolauer und Joachim Held von Rödl & Partner haben für EUWID Neue Energie ein Prüfschema mit Checkliste erstellt.
Ende 2020 fallen die ersten EEG-Anlagen aus der EEG-Förderung – in Zeiten des Atom- und Kohleausstiegs wird die Nachfrage nach regenerativen und hocheffizienten Erzeugungskapazitäten erheblich steigen und der Strompreis in den nächsten 5 bis 20 Jahren zur Wirtschaftlichkeit dezentraler Erzeugungsanlagen ohne Förderbedarf führen. Im Folgenden soll daher in Praxisorientierten Schritten gezeigt werden, wie Anlagenbetreiber vorgehen, um zu prüfen, ob ein PPA-Vermarktungsmodell für sie relevant ist.
EEG-Förderende oder Wirtschaftlichkeit ohne Förderung ist absehbar – ab wann wäre der neue Vertrag zu schließen? Hier empfiehlt es sich, den Prozess frühzeitig anzustoßen und Kontakt zu Industrieunternehmen, Energieversorgern, Stromhändlern oder Investoren zu suchen, ggfs. sich auf einem Portal (Greenpeace, WPD etc.) anzumelden, um frühzeitig eine Abschätzung der möglichen kommerziellen Bedingungen einer Weitervermarktung zu erhalten.
Die Vertragstexte des PPAs sind Dreh- und Angelpunkt der Projektentwicklung. Insofern ist hier die vertragsrechtliche Ausgestaltung regelmäßig ein Entwicklungs und Verhandlungsprozess, der in hohem Maße von den individuellen Projektanforderungen abhängig ist. Dabei können die vertragsrechtlichen Anforderungen anhand einer Vertrags-Checkliste (siehe nächste Seite) im Sinne eines Mindestregelungsumfangs abgearbeitet werden (vgl. hierzu auch den Beitrag von Held/Koch in „ER EnergieRecht” Ausgabe 1/2019 unter http://link.euwid.de/roedl-er-ppa).
Kai Imolauer
Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)
Partner
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