Das Ende des Investitionsschutzes in der EU? Internationale Energie-Charte bewertet Investitionsrisiko in Europa und der Welt

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Die Internationale Energie-Charta hat in einer aktuellen Studie das Investitionsrisiko in weltweiten Energiemärkten bewertet, die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zum immer noch schwelenden Streit über die Zulässigkeit von Investitionsschutz-Schiedsgerichtsverfahren in der Europäischen Union jedoch vermieden. Dennoch ist der Bericht aufgrund seiner differenzierten Risikoeinschätzungen Pflichtlektüre für jeden Auslandsinvestor in der Energiebranche.

 

Die internationale Energie-Charta hat in einer aktuellen Studie vom 3. Oktober 2018 (Energy Investment Risk Assessment (EIRA) 2018) das Investitionsrisiko in 30 Ländern, darunter 5 EU-Ländern, bewertet.

 

Der Energie-Charta-Vertrag (englisch: Energy Charter Treaty, ECT) ist eines der wichtigsten und weitreichendsten internationalen Handelsabkommen, das nach dem Ende des Kalten Kriegs
ursprünglich die Integration der Energiesektoren der Sowjetunion und Osteuropas in die europäischen und globalen Märkte zur Aufgabe hatte und inzwischen mit 51 Ländern, der Europäischen Gemeinschaft und EURATOM auch zunehmend weitere Länder und internationale Organisationen aufgenommen hat. Auf der Grundlage des Energie-Charta-Vertrags besteht die Internationale Energie-Charta auch als Organisation mit einem Sekretariat in Brüssel als zentralem Organ.

 

Ziel des Abkommens ist die Förderung des internationalen Investitions- und Technologietransfers im Energiesektor. Dabei ist der Investitionsschutz durch Lösung von Streitfällen zwischen Teilnehmerstaaten, aber auch zwischen den Investoren und den Gastländern (sog. „Investor-state dispute settlement”) durch ein internationales Schiedsgericht einer der wesentlichen Inhalte des Abkommens. Neben dem Energie-Charta-Vertrag existiert eine Vielzahl von bilateralen – das heißt nur zwischen 2 Staaten bestehenden – Investitionsschutzabkommen, die häufig vergleichbare Regelungen enthalten.

 

Der 158-seitige Bericht der internationalen Energie-Charta, in dem überwiegend die derzeitigen Risiken osteuropäischer Transformationsländer (wie unter anderem Kroatien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Moldawien, Georgien und Ukraine), aber auch von EU-Mitgliedstaaten (wie unter anderem Lettland, Norwegen, Griechenland und Ungarn) und sogar afrikanischer Staaten (so z.B. Tschad, Nigeria, Uganda) bewertet werden, beurteilt vor allem Investitionsrisiken aus innenpolitischen und gesetzgeberischen Aktivitäten, nationale Wettbewerbsstandards und die Rechtstreue der staatlichen Organe in Bezug auf die Einhaltung nationaler und internationaler Verpflichtungen. Damit vermittelt der Bericht einen guten Überblick über die weltweiten Investitionsschutzstandards und ist somit Pflichtlektüre für jedes Auslandsinvestment in der Energiebranche.

 

Deutschland wird im Rahmen des Berichts nicht bewertet, obwohl gerade die häufige Novellierung der deutschen Energierechtsgesetzgebung, insbesondere durch den Atomausstieg, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die Kraftwerksreserve und den anstehenden Kohleausstieg Anlass zu einer differenzierten und voraussichtlich kritischen Bewertung geboten hätten. So wird teilweise vertreten, dass der Entzug der EEG-Umlageentlastung für KWK-Eigenstromanlagen internationale Investitionsschutzstandards verletzt und Schiedsgerichtsverfahren gegen die EU und die Bundesrepublik Deutschland rechtfertigen könnte.

 

Ebenso wurde eine Auseinandersetzung mit dem EuGH und der Europäischen Kommission, die beide das Instrument der internationalen Schiedsgerichtsverfahren grundsätzlich in Frage stellen, ausgespart. So hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. März dieses Jahres (Az.: C-284/16) Schiedsgerichtsverfahren auf der Grundlage eines zwischen den Niederlanden und der Slowakei geschlossenem Investitionsschutzabkommen als Umgehung der eigenen Zuständigkeit und des EU-Rechts für unzulässig erklärt. Das Urteil könnte Auswirkungen auf sämtliche Intra-EU-Investitionsschutzabkommen im Bereich Energie haben und diese damit weitgehend entwerten.
Die EU-Kommission hatte die Rechtsprechung des EuGH mit einer Mitteilung vom Sommer (Mitteilung vom 19. Juli 2018, Az.: COM(2018) 547 final) auf alle Intra-EU-Investitionsschutzabkommen – und damit auch auf die Energie-Charta selber – ausgedehnt.

 

Zurzeit sind zahlreiche Verfahren auf der Grundlage des Energie-Charta-Vertrags, wie z.B. die Klage von Vattenfall gegen den Atomausstieg in Deutschland, anhängig. Da sich das internationale Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten in Washington regelmäßig für zuständig erklärt, ist ein Konflikt vorprogrammiert.

 

Rödl & Partner hat insbesondere in osteuropäischen Ländern wiederholt internationale Schiedsverfahren für deutsche Investoren in dem sich entwickelnden Energie- und Wärmesektor geführt. Dabei hat sich alleine die Möglichkeit einer Verfahrenseinleitung häufig bereits als scharfes Schwert gegen staatliche Willkür und Ausübung staatlicher Monopolmacht im Energiesektor erwiesen. Die Europäische Union ist selber Mitglied des Energie-Charta-Vertrags. Bei einem Ausstieg der Europäischen Union aus dem Instrument der Investitionsschutzschiedsverfahren im Bereich der europäischen staatlichen Gerichtsbarkeit steht zu befürchten, dass die übrigen Energie-Charta-Mitglieder dies als Vertragsbruch auffassen und das Abkommen insgesamt aufkündigen. Insofern bleibt zu hoffen, dass es der Internationalen Energie Charta gelingen wird, den Konflikt mit der Europäischen Union zu entschärfen und den Energie-Charta-Vertrag so weiterzu- entwickeln, dass die europarechtlichen Bedenken des EuGH und der Kommission aus dem Weg geräumt werden.

 

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